4. Abschnitt Einleitungsteil

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4. Abschnitt Einleitungsteil

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30Im Einleitungsteil (häufig unter dem Gliederungstitel «Allgemeine Bestim­mun­gen») ste­hen u. a. Bestimmungen über:
Zweck und Gegenstand des Erlasses;
den persönlichen, sachlichen oder örtlichen Geltungsbereich des Er­lasses;
das Verhältnis zu anderen Erlassen des Landesrechts (z.B. AS 2006 2319, Art. 4) oder zum internationalen Recht (z.B. AS 2007 5437, Art. 2 Abs. 2 und 3);
Begriffe, die im ganzen Erlass verwendet werden (Legaldefinitionen).