172 | Die Delegation der Inkraftsetzungskompetenz an den Bundesrat ist die Regel (vgl. Gesetzgebungsleitfaden, Rz. 995). |
Die Formel lautet: |
Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten. |
Der Beschluss des Bundesrates über das Inkrafttreten erfolgt in der Form eines (nicht in Erlassform gekleideten) Bundesratsbeschlusses, der von der BK dem Gesetz bei der Veröffentlichung in der AS beigefügt wird. Die Verordnungsform wird nur bei Teilinkraftsetzungen verwendet (Rz. 182, 183, 184, 185 und 186). |
Beispiel: |
Ablauf der Referendumsfrist und Inkraftsetzung 1 Die Referendumsfrist für dieses Gesetz ist am 7. Oktober 2010 unbenützt abgelaufen.5 2 Es wird auf den 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt. 27. Oktober 2010 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard
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