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185Dabei gilt folgende Struktur:
in einer Fussnote zum Ingress (genauer: zur Nennung des in Kraft zu setzenden Erlasses): die erste informative Bestimmung: was bereits früher in Kraft getreten ist
die normative Bestimmung: die Teilinkraftsetzung
die zweite informative Bestimmung: was erst später in Kraft gesetzt werden wird.
Beispiel:

Verordnung
über eine Teilinkraftsetzung des Mehrwertsteuergesetzes

 
vom 12. Oktober 2011

 

Der Schweizerische Bundesrat,

gestützt auf Artikel 116 Absatz 2 des Mehrwertsteuergesetzes vom 12. Juni 20091 (MWSTG),

verordnet:

Einziger Artikel

1 Artikel 78 Absatz 4 MWSTG tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.

2 Artikel 34 Absatz 3 wird zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft gesetzt.

 

1SR 641.20; bereits in Kraft gesetzte Bestimmungen: AS 2009 5203 5257