185 | Dabei gilt folgende Struktur: |
– | in einer Fussnote zum Ingress (genauer: zur Nennung des in Kraft zu setzenden Erlasses): die erste informative Bestimmung: was bereits früher in Kraft getreten ist |
– | die normative Bestimmung: die Teilinkraftsetzung |
– | die zweite informative Bestimmung: was erst später in Kraft gesetzt werden wird. |
Beispiel: |
Verordnung
Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 116 Absatz 2 des Mehrwertsteuergesetzes vom 12. Juni 20091 (MWSTG), verordnet: Einziger Artikel 1 Artikel 78 Absatz 4 MWSTG tritt am 1. Januar 2012 in Kraft. 2 Artikel 34 Absatz 3 wird zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft gesetzt.
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