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184Bei stark gestaffelter Inkraftsetzung kann es sinnvoll sein, anzugeben, was bereits früher in Kraft gesetzt worden ist und was erst später in Kraft gesetzt werden wird. Solche rein informativen Bestimmungen sind in einer Teilinkraftsetzungsverordnung insofern vertretbar, als eine solche Verordnung lediglich in der AS publiziert wird.

Es ist aber unbedingt darauf zu achten, dass die normative Bestimmung – die Teilinkraftsetzung – klar abgetrennt ist von den informativen Bestimmungen.