307 | Die Bestimmungen des Änderungserlasses sind so abzufassen, dass sie in der SR ohne weitere Anpassung in den zu ändernden Erlass eingefügt werden können. Dazu gehört auch, dass Formalien wie Verweise oder Abkürzungen nicht auf die Umgebung im Änderungserlass, sondern auf den zu ändernden Erlass auszurichten sind. |
308 | Eingeschobene Bestimmungen werden wie folgt gekennzeichnet: |
– | eingeschobene Artikel, übergeordnete Gliederungseinheiten und Anhänge durch kursiv gedruckte Kleinbuchstaben hinter der entsprechenden Nummer (z.B. «Art. 328a»; «3b. Abschnitt»; «Anhang 5a»); |
– | eingeschobene Absätze, Buchstaben und Ziffern durch hochgestellte lateinische Numeralien («3quater», «abis.», «2ter.» usw.). |
Beispiele: |
Art. 3b Sachüberschrift, Abs. 1bis und 2 Gestehungskosten von Referenzanlagen und Vergütung 1bis Der Vergütungssatz für eine bestimmte Anlage ergibt sich aufgrund der im Erstellungsjahr geltenden Vorgaben. 2 Die Vergütung berechnet sich aufgrund des Vergütungssatzes und der am Einspeisepunkt gemessenen und von der Ausstellerin erfassten Elektrizität. |
Art. 20 Abs. 1 Bst. bbis 1 Das METAS nimmt neben seinen Kernfunktionen folgende Aufgaben wahr:
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309 | Sonderfälle: |
– | Einschubartikel in Erlassen, die bereits aufgrund früherer Revisionen lateinische Numeralien aufweisen, werden in der Regel weiterhin durch lateinische Numeralien («Art. 262bis», «Art. 262ter», «Art. 262quater» usw.) hinter der Artikelnummer gekennzeichnet. |
– | Muss zwischen beispielsweise einen Artikel 65 und einen Artikel 65a ein zusätzlicher Artikel eingeschoben werden, so wird der neue Artikel zum Artikel 65a und der bestehende Artikel 65a zum Artikel 65abis. Soll Artikel 65a nicht umnummeriert werden, so wird der neue Artikel zum Artikel 65 und der bestehende Artikel 65 wird zum Artikel 64a. |
Beispiel: |
Bauliche Veränderungen von Flugplatz- oder Flugsicherungsanlagen sowie Nutzungsänderungen sind nur zulässig, wenn dafür eine Plangenehmigung vorliegt. Art. 27abis Bisheriger Art. 27a Art. 27abis Abs. 1 Bst. f bis 1 Die für ein Plangenehmigungsgesuch erforderlichen Gesuchsunterlagen sind in der verlangten Anzahl der Genehmigungsbehörde einzureichen. Das Gesuch muss namentlich enthalten:
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310 | Wird ein neuer Artikel am Ende oder am Anfang einer bestehenden Gliederungseinheit (Kapitel, Abschnitt) eingefügt, so muss in einer kursiven Anweisung klargestellt werden, wo die neue Bestimmung einzufügen ist. |
Beispiele: |
– | Einschub am Ende der Gliederungseinheit: |
Einfügen vor dem Gliederungstitel des 3. Abschnitts
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– | Einschub am Anfang der Gliederungseinheit: |
Einfügen nach dem Gliederungstitel des 3. Abschnitts
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– | Einschub mehrerer Artikel: |
Art. 5a–5d einfügen vor / nach dem Gliederungstitel des 3. Abschnitts
…
… |
311 | Wird ein neuer Gliederungstitel zwischen bestehende oder neue Bestimmungen eingefügt, so muss in einer kursiven Anweisung klargestellt werden, wo der neue Gliederungstitel einzufügen ist (zur Änderung bestehender Gliederungstitel vgl. Rz. 325): |
Gliederungstitel vor Art. … |
oder, wenn die Platzierung dadurch klarer wird: |
Gliederungstitel nach Art. … |
312 | Kommen beim Einfügen eines Gliederungstitels mehrere Gliederungstitel untereinander zu stehen, so müssen alle abgedruckt werden: |
Gliederungstitel vor Art. 3
2. Titel: Strassenverkehr 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen |
313 | Eine Fussnote wird eingefügt, indem man die geltende Bestimmung wiederholt; die Einzelheiten richten sich nach Randziffer 321. |
321 | Betrifft die Änderung lediglich eine Fussnote, so gibt man in der kursiven Anweisung die Bestimmung an, die den Fussnotenverweis enthält, präzisiert, dass die Änderung nur die Fussnote betrifft, und druckt die betreffende Gliederungseinheit ab: |
Beispiel: |
Art. 4 Abs. 1 Fussnote 1 Die Visumpflicht und die Befreiung von der Visumpflicht für Einreisen im Hinblick auf Aufenthalte von höchstens drei Monaten richten sich nach der Verordnung (EG) Nr. 539/20012.
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