2. Kapitel Änderungserlasse einer Verordnung

<< Bitte klicken, um das Inhaltsverzeichnis anzuzeigen. >>

Gesetzestechnische Richtlinien des Bundes > 2. Titel Verordnungen der Bundesversammlung > 2. Kapitel Änderungserlasse einer Verordnung

2. Kapitel Änderungserlasse einer Verordnung

PDF document Previous pageReturn to chapter overview Next page

Hier finden Sie die KAV-formatierte WORD-Vorlage: Modèle d'ordonnance du Conseil fédéral (abrogation)

277Ein Änderungserlass ändert in der Regel nur einen Erlass (nämlich den im Titel erwähnten). è AS 2011 3317

Durch den gleichen Änderungserlass können weitere Erlasse geändert wer­den. Voraussetzung ist, dass ein enger sachlicher Zusammenhang besteht und die Änderung des oder der weiteren Erlasse eine blosse Folge des (Haupt-)Änderungs­erlasses ist (Grundsatz der Einheit der Materie).

Hat die Änderung eines weiteren Erlasses selbstständige, nicht bloss untergeordnete Bedeutung, so muss sie durch einen eigenen Erlass vorgenommen werden.