325* | Wird ein Gliederungstitel geändert, so muss in einer kursiven Anweisung wie in Randziffer 311 klargestellt werden, wo sein Platz ist. Stehen mehrere Gliederungstitel untereinander, so müssen immer alle abgedruckt werden (vgl. Rz. 312). |
* Randziffer geändert durch den Beschluss der Begleitgruppe GTR vom 27. Okt. 2016. |