143 | In der Fussnote werden anschliessend an die Angaben zum EU-Basisrechtsakt die für die Schweiz massgebenden Änderungsrechtsakte in der Kurzform und mit Angabe der Fundstelle im ABl. aufgelistet. Diese werden mit der Formel «geändert durch …» eingeführt. |
Beispiel Kurzform-Verweis3: |
Die Bekämpfung der spongiformen Enzephalopathien von Tieren der Rinder-, Schaf- und Ziegengattung richtet sich nach der Verordnung (EG) Nr. 999/200111.
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Beispiel ausführlicher Verweis: |
Die Bekämpfung der spongiformen Enzephalopathien von Tieren der Rinder-, Schaf- und Ziegengattung richtet sich nach der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 200111 mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien:
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144 | Ist ein EU-Rechtsakt sehr häufig geändert worden und sind für die Schweiz nicht alle Änderungen massgebend, so kann die Auflistung in einem Anhang (auf den im Erlasskörper natürlich verwiesen werden muss, vgl. Rz. 69) eine praktikable Lösung sein. |