382 | Hat der EU-Rechtsakt einen offiziellen, d. h. im Titel des Rechtsakts explizit genannten Kurztitel, so kann dieser nach Randziffer 134 verwendet werden. Dabei wird der Rechtsakt mit seiner Nummer am Ende in Klammern angegeben. |
Beispiel: |
Offizieller Titel des notifizierten EU-Rechtsakts:
Verordnung (EG) Nr. 767/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über das Visa-Informationssystem (VIS) und den Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten über Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt (VIS-Verordnung) |
è ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 60
Titel des Notenaustauschs:
Notenaustausch vom 21. August 2008 zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft betreffend die Übernahme der VIS-Verordnung (Verordnung [EG] Nr. 767/2008) (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) |