Gestaffeltes Inkrafttreten

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Gesetzestechnische Richtlinien des Bundes > 3. Titel Bundesbeschlüsse > 5. Kapitel Bundesbeschluss über die Genehmigung und Umsetzung eines völkerrechtlichen Vertrags, der dem obligatorischen oder fakultativen Referendum untersteht  > 5. Abschnitt Referendumsklausel > Inkrafttreten > Gestaffeltes Inkrafttreten

Gestaffeltes Inkrafttreten

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176Von gestaffeltem Inkrafttreten spricht man, wenn die einzelnen Bestimmungen eines Erlasses auf unterschiedliche Zeitpunkte hin in Kraft gesetzt werden. Ein Unterfall davon ist die Teilinkraftsetzung (Rz. 182, 183, 184, 185 und 186): Hier werden nicht die Zeitpunkte aller Staffeln auf einmal festgelegt, sondern ein Teil wurde früher schon festgelegt oder ein Teil wird noch offengelassen (oder beides).