Formale Gliederung und Gestaltung

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Formale Gliederung und Gestaltung

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238Es gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie bei den Bundesgesetzen und den Verordnungen der Bundesversammlung.
239Ausnahmsweise können Verordnungen dezimal statt nach Artikeln gegliedert werden. Voraussetzung ist, dass sie besonders detaillierte Regelun­gen enthalten und es sich um eine sehr technische Materie handelt.

Bei der dezimalen Gliederung werden Zahlengruppen wie bei den Bot­schaften gebildet (z.B. 1.1.2; 3.2.1). Vgl. Botschaftsleitfaden Ziffer III Regeln für die formale Textgestaltung > KAV-Vorlagen / Verweise > Binnenverweise.