Leitfaden für Botschaften des Bundesrates

Der Botschaftsleitfaden ist ein Arbeitsinstrument, das den Verfasserinnen und Verfassern von Botschaften des Bundesrates Regeln und Tipps an die Hand gibt.

Der Botschaftsleitfaden enthält sowohl verbindliche Regelungen für den Aufbau und die formale Gestaltung von Botschaften wie auch Schreibtipps für die lesefreundliche Redaktion.

Der revidierte Botschaftsleitfaden ist aufgeschaltet.

Die Bundeskanzlei hat den Botschaftsleitfaden (BOLF) revidiert. Das Unternehmensentlastungsgesetz (UEG), welches am 29. September 2023 vom Parlament verabschiedet wurde, enthält neue Vorgaben zur Darstellung von geprüften Entlastungsmöglichkeiten für Unternehmen (Prüfpflichten, Art. 4 UEG) und Regulierungskostenschätzungen (Art. 5 UEG) in erläuternden Berichten und Botschaften. Deshalb waren mit Blick auf das Inkrafttreten des UEG einige punktuelle Anpassungen am BOLF nötig. Sie betreffen den Textteil und Änderungen an drei Anhängen (RFA-Richtlinien des Bundesrats / Quick-Check des WBF / Tabelle zur Darstellung der Regulierungskosten.

Die revidierte Fassung wurde am 25. März 2024 von der Generalsekretärenkonferenz (GSK) gutgeheissen. Das UEG tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft. Für Botschaften, die nach diesem Datum in die Ämterkonsultation gelangen, bitten wir Sie, bereits jetzt die neue Fassung des BOLF anzuwenden.

Die bisherige Fassung bleibt bis Ende September zu Ansichtszwecken weiterhin aufgeschaltet.

 

Haben Sie beim Erarbeiten einer Botschaft Fragen, bieten Ihnen die nachstehenden Stellen der Bundeskanzlei gern Unterstützung.

Fragen zur Struktur und zum Aufbau von Botschaften sowie zu Regeln für die formale Textgestaltung: 
Sprachdienste: virk@bk.admin.ch

Rechtliche Fragen:
Sektion Recht: recht@bk.admin.ch

Fragen zum KAV-Workflow und zu den Fristen für Botschaften:
Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen: KAV-extern@bk.admin.ch

Hier finden Sie die Vorlagen des KAV für die verschiedenen Botschaftstypen (nur Intranet).

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Zentrale Sprachdienste
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Gurtengasse 4
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