In der Bundesinformatik wird zwischen Strategischem Controlling und Operativem Controlling unterschieden.
Strategisches IKT-Controlling Bund
Das Strategische IKT-Controlling hat eine steuernde Aufgabe. Es fokussiert insbesondere auf die Umsetzung der Strategie Digitale Bundesverwaltung. Der Bereich DTI ist beauftragt, periodisch einen Controllingbericht zum Umsetzungsstand der Strategie zu erstellen und gegebenenfalls Massnahmen vorzuschlagen.
Operatives IKT-Controlling
Mit dem Informatikcontrolling (ICO) werden auf operativen Ebene die Wirtschaftlichkeit, die Ziele und Ressourcen von IKT-Lösungen während der ganzen Lebensdauer verfolgt und dokumentiert. Es schafft Transparenz, sichert einheitliche Bewertungskriterien und liefert den Entscheidungsträgern (Projektausschuss, Portfolio-Managern) die zentralen Informationen. Das ICO umfasst insbesondere die Projekte, Programme und Anwendungen im IKT-Bereich und wird auf den Stufen Departement und Amt von einer/m Informatikcontrollingbeauftragten (ICB) wahrgenommen. Das einheitliche Führen des ICO wird mit den «Weisungen zum Informatikcontrolling in der Bundesverwaltung» sichergestellt.
IKT-Portfolio Bund
Damit die für die Steuerung und Führung der IKT notwendigen Informationen einheitlich und vollständig vorliegen, hat der Bundesrat mit den «Weisungen des Bundesrates zu den IKT-Projekten in der Bundesverwaltung und zum IKT-Portfolio des Bundes» festgelegt, dass alle IKT-Projekte und alle Fachanwendungen (ausser Kleinprojekte und -anwendungen) im IKT-Portfolio des Bundes und damit im bundesweiten IKT-Portfoliomanagement- und ‑Controllingwerkzeug «Cockpit IKT» geführt werden müssen.
Projekt-Assessments und Schlüsselprojekte der Bundesverwaltung
Die «Weisungen des Bundesrates zu den IKT-Projekten in der Bundesverwaltung und zum IKT-Portfolio des Bundes» geben ausserdem vor, dass vor der Freigabe von IKT-Projekten mit einem Gesamtaufwand von mehr als fünf Millionen Franken jeweils ein unabhängiges Projekt-Assessment durchgeführt werden muss. IKT-Projekte oder -Programme werden als sogenannte Schlüsselprojekte der Bundesverwaltung geführt, wenn sie aufgrund ihres Ressourcenbedarfs, ihrer strategischen Bedeutung, ihrer Komplexität, ihrer Auswirkungen oder ihrer Risiken eine verstärkte übergeordnete Führung, Steuerung, Koordination und Kontrolle erfordern.
Schlüsselprojekte der Bundesverwaltung