Die «Weisungen des Bundesrates zu den IKT-Projekten in der Bundesverwaltung und zum IKT-Portfolio des Bundes» definieren, was Schlüsselprojekte der Bundesverwaltung sind und welche Vorgaben für sie gelten.
Definition und Bestimmung von Schlüsselprojekten der Bundesverwaltung
Ein Schlüsselprojekt der Bundesverwaltung ist ein Projekt oder Programm in den Bereichen der Digitalen Transformation und der IKT, das aufgrund seines Ressourcenbedarfs bei Personal und Finanzen, seiner strategischen Bedeutung, seiner Komplexität, seiner Auswirkungen oder seiner Risiken eine verstärkte übergeordnete Führung, Steuerung, Koordination und Kontrolle erfordert. Welche Projekte oder Programme als solche geführt werden, bestimmt der Bundeskanzler nach Anhörung der Generalsekretärenkonferenz (GSK) anhand dieser Kriterien.
Die Verantwortung für ein solches Projekt bleibt bei den Auftraggebenden und der Projektführung wie auch bei der übergeordneten Linienorganisation.
Aktuelle Schlüsselprojekten der Bundesverwaltung
Der Bereich DTI sorgt für die laufende Aktualisierung der Liste der Schlüsselprojekte der Bundesverwaltung.
Liste der Schlüsselprojekte der Bundesverwaltung
Prüfung durch die EFK
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) führt bei den Schlüsselprojekten periodisch und systematische Prüfungen durch. Ihre Verantwortung besteht darin, den Projektstand und die Risiken zu prüfen sowie die Umsetzung von Massnahmen zu beurteilen, die angeordnet wurden, um die Risiken zu mindern und sicher zu stellen, dass die Ziele erreicht werden. Die EFK erstellt für jede Prüfung einen Bericht.
Halbjährliche Berichterstattung
Die für ein Schlüsselprojekt zuständige Verwaltungseinheit liefert dem Bereich DTI der BK jeweils per Ende Juni und Ende Dezember einen Statusbericht. Der Bereich DTI erstellt daraus einen konsolidierten Bericht über den Stand aller Schlüsselprojekte, der von der GSK zur Kenntnis genommen wird und anschliessend an die Geschäftsprüfungskommissionen und die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte weitergeleitet wird. Der Bereich DTI kann Massnahmen vorschlagen. Der Bundeskanzler entscheidet nach Anhörung der GSK, ob er diese Massnahmen dem Bundesrat um Beschluss unterbreiten möchte.
Pool von Projektleiterinnen und Projektleitern für IKT-Grossprojekte der Bundesverwaltung
Um sicherzustellen, dass insbesondere für die Führung der Schlüsselprojekte in der Bundesverwaltung die notwendigen personellen Ressourcen zur Verfügung stehen, besteht im Bereich DTI ein zentraler Pool von internen und externen Projektleiterinnen und Projektleitern mit entsprechendem Fachwissen. Mit einer WTO-Ausschreibung ist sichergestellt, dass Bedarfsengpässe durch externe Projektleiterinnen und Projektleiter bewältigt werden können. Die anzubietenden Personen benötigen u. a. eine HERMES 5 Zertifizierung und ausgewiesene Erfahrung in komplexen IKT-Programmen oder -Projekten.