Schlüsselprojekte der Bundesverwaltung

Die Digitalisierungsverordung Art. 35-37 definieret, was Schlüsselprojekte der Bundesverwaltung sind und welche Vorgaben für sie gelten. 

Digitalisierungsverordnung (DigiV)

Definition und Bestimmung von Schlüsselprojekten der Bundesverwaltung

Ein Schlüsselprojekt der Bundesverwaltung ist ein Projekt oder Programm in den Bereichen der Digitalen Transformation und der IKT, das aufgrund seines Ressourcenbedarfs bei Personal und Finanzen, seiner strategischen Bedeutung, seiner Komplexität, seiner Auswirkungen oder seiner Risiken eine verstärkte übergeordnete Führung, Steuerung, Koordination und Kontrolle erfordert. Welche Projekte oder Programme als solche geführt werden, bestimmt der Bundeskanzler nach Anhörung der Generalsekretärenkonferenz (GSK) anhand dieser Kriterien.
Die Verantwortung für ein solches Projekt bleibt bei den Auftraggebenden und der Projektführung wie auch bei der übergeordneten Linienorganisation.

Aktuelle Schlüsselprojekte der Bundesverwaltung

Der Bereich DTI sorgt für die laufende Aktualisierung der Liste der Schlüsselprojekte der Bundesverwaltung.

Liste der Schlüsselprojekte der Bundesverwaltung

Prüfung durch die EFK

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) führt bei den Schlüsselprojekten periodisch und systematische Prüfungen durch. Ihre Verantwortung besteht darin, den Projektstand und die Risiken zu prüfen sowie die Umsetzung von Massnahmen zu beurteilen, die angeordnet wurden, um die Risiken zu mindern und sicher zu stellen, dass die Ziele erreicht werden. Die EFK erstellt für jede Prüfung einen Bericht. 

Halbjährliche Berichterstattung

Die für ein Schlüsselprojekt zuständigen Verwaltungseinheiten liefern dem Bereich DTI die Statusberichte per Ende Juni und Ende Dezember. Der Bereich DTI erstellt jeweils daraus einen konsolidierten Bericht über den Stand aller Schlüsselprojekte, der von der GSK zur Kenntnis genommen wird. Anschliessend erhalten die Finanzdelegation sowie die Finanz- und Geschäftsprüfungkommissionen diesen Bericht. Der Bereich DTI kann Massnahmen vorschlagen. Der Bundeskanzler entscheidet nach Anhörung der GSK, ob er diese Massnahmen dem Bundesrat zum Beschluss unterbreitet.

https://www.bk.admin.ch/content/bk/de/home/digitale-transformation-ikt-lenkung/projekte-programme/schluesselprojekte.html