Geschichte der Bundeskanzlei

Die Bundeskanzlei gibt es seit 1803. Damit ist sie 45 Jahre älter als der Bundesstaat, der 1848 entstand. Bis heute standen 15 Männer und zwei Frauen an der Spitze der Bundeskanzlei.

Kontrolle des Schreibmaschinenmagazins der Bundeskanzlei im März 1947. Die Bundeskanzlei schaffte ihre erste Schreibmaschine 1885 an. In den 1990er Jahren kam die Umstellung auf EDV. (KEYSTONE/PHOTOPRESS-ARCHIV/Studer)

Die Schweizerische Bundeskanzlei (BK) ist die älteste eidgenössische Behördeninstitution. Ihre Schaffung als ständiges Bundesorgan verdankt sie Napoleon Bonaparte. In der Mediationsakte, die der französische Herrscher der Eidgenossenschaft 1803 diktierte, sind sowohl ein Kanzler als auch ein Staatsschreiber erwähnt. Bis zur Gründung des Bundesstaats im Jahre 1848 waren der eidgenössische Kanzler und der Staatsschreiber beinahe die einzigen festangestellten Personen der Eidgenossenschaft.

Stabschef des Bundesrats

Mit dem Bundesstaat verlor die Kanzlei zuerst an Bedeutung: Sie wurde zur Geschäftsstelle des Bundesrates und des Parlaments und protokollierte deren Sitzungen. Daneben gab sie die Gesetzestexte und das Bundesblatt heraus, organisierte Volksabstimmungen und führte bis 1919 das Bundesarchiv.

Mit den in den 1960er Jahren eingeleiteten Verwaltungsreformen entwickelte sich die Bundeskanzlei zur Stabsstelle des Bundesrats. Seither ist der Kanzler der Stabschef der Regierung. Er hat ein Antragsrecht im Bundesrat, zunächst nur für die Geschäfte der Bundeskanzlei, seit 2014 für alle Geschäfte. Ausserdem vertritt er die Dossiers der BK auch vor dem Parlament.

Geschichte der BK im Zeitraffer

1803

Die Mediationsakte vom 19. Februar 1803 erwähnt sowohl einen Kanzler als auch einen Staatsschreiber. Für ihren Lohn wie für die Wohnung hat der jeweilige Vorort aufzukommen. Da der Vorsitz in der Tagsatzung immer auf Jahresende wechselt, muss die Bundeskanzlei samt Ausrüstung und Akten jährlich den Arbeitsort wechseln. Am 5. Juli wählt die Tagsatzung Jean Marc Samuel Isaac Mousson zum ersten Kanzler der Eidgenossenschaft.

1848

Artikel 93 der Bundesverfassung vom 12. September definiert die Bundeskanzlei und den Bundeskanzler. Am 16. November wählt das Parlament Johann Ulrich Schiess zum ersten Bundeskanzler der Eidgenossenschaft. Der Bundesrat und die Bundeskanzlei residieren im Erlacherhof in Bern. Dort liegen auch die Wohnungen von Kanzler und Vizekanzler.

1849

Eine Verordnung bestimmt, dass wöchentlich ein Bundesblatt auf Deutsch und Französisch erscheint, in dem alle wichtigen amtlichen Mitteilungen abgedruckt sein sollen.

1850

Das «Reglement der schweizerischen Bundeskanzlei» regelt die Aufgaben der Bundeskanzlei. Es benennt folgende Funktionen: Kanzler, Vizekanzler, Archivar, Registrator, 2 Kanzleisekretäre, 3 Übersetzer, 5 Kopisten. Die Arbeitszeit dauert von Montag bis Samstag, 8–12 und 14–18 Uhr. Ausserdem haben sich alle Angestellten auch «Sonntag Vormittags nach beendigtem Gottesdienste auf der Kanzlei zu präsentieren, wenn sie nicht speziell vom Kanzler Urlaub erhalten haben».

1857

Das Parlament und die Bundesverwaltung ziehen ins neuerrichtete Bundesrathhaus, das heutige Bundeshaus West. Auch die beiden Wohnungen von Kanzler und Vizekanzler kommen dort unter.

1866

Die Bundeskanzlei organisiert die erste eidgenössische Volksabstimmung (14.01.1866: 9 Vorlagen, von denen die Stimmberechtigten 8 ablehnen).

1885

Die Kanzlei beantragt eine Schreibmaschine, die der Bundesrat bewilligt. Der Erfolg ist so gross, dass im selben Jahr noch eine zweite Maschine angeschafft wird.

1914

Mit dem Bundesgesetz über die Organisation der Bundesverwaltung tritt das erste umfassende Verwaltungsorganisationsgesetz in Kraft. Die Angestelltenzahl der Zentralverwaltung (ohne Zoll, PTT, SBB und sonstige Regiebetriebe) ist seit 1848 von 80 auf fast
3000 gewachsen.

1918

Das Bundesblatt erscheint erstmals auszugsweise als eigenständige Publikation auf Italienisch.

1934

Das Parlament wählt George Bovet zum ersten französischsprachigen Kanzler des Bundesstaates.

1966

Die Bundeskanzlei beginnt mit dem Aufbau der Systematischen Rechtssammlung (SR) im Loseblattsystem.

1968

Der Bundesrat wertet die Bundeskanzlei zur Stabsstelle auf und unterstellt sie direkt dem Bundesratskollegium. Sie wird damit zum koordinierenden, vorbereitenden und beratenden Führungsinstrument der Regierung. Der Bundeskanzler ist nun Stabschef der Regierung. Er leitet das Mitberichtsverfahren. Und er bekommt für die Geschäfte der Bundeskanzlei ein Antragsrecht beim Bundesrat. Ausserdem kann er diese Geschäfte allein vor den Räten vertreten.

1972

Die Parlamentsdienste werden funktionell definitiv von der Bundeskanzlei getrennt, auch wenn sie ihr administrativ weiterhin unterstellt sind.

1978

Das Bundesgesetz über die politischen Rechte tritt in Kraft. Es umfasst alle politischen Rechte: Stimmrecht, Volksabstimmungen, Referenden, Volksinitiativen, Nationalratswahlen sowie das Beschwerdewesen.

1991

Der Bundesrat wählt Hanna Muralt Müller zur ersten Vizekanzlerin.

1998

Die Bundeskanzlei wird im Verlauf der 1990er Jahre auf EDV umgestellt. Für das Publikum bringt dies den rascheren Zugriff auf Gesetzestexte per CD-ROM oder Internet. Ab 1998 sind die Systematische Rechtssammlung (SR) und die Amtliche Sammlung (AS) auf dem Internet einsehbar, ab 1999 auch das Bundesblatt.

1999

Die Bundesversammlung wählt Annemarie Huber-Hotz zur ersten Bundeskanzlerin.

2000

Mit der neuen Bundesverfassung sind Bundeskanzlei und Parlamentsdienste definitiv getrennt. Das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz sieht neu die Funktion des Bundesratssprechers vor. Der Bundesrat bestimmt Vizekanzler Achille Casanova zu seinem ersten Sprecher.

2004

Am 26. September 2004 testet der Kanton Genf den elektronischen Stimmkanal (Vote électronique) erstmals im Rahmen einer eidgenössischen Abstimmung in vier Gemeinden – mit Erfolg.

2023

Am 13. Dezember wählt die Bundesversammlung Viktor Rossi zum 17. Kanzler der Eidgenossenschaft, zum 15. seit Gründung des Bundesstaats.

Weiterführende Informationen

https://www.bk.admin.ch/content/bk/de/home/bk/geschichte-der-bundeskanzlei.html