Die Geschäftsordnung der Bundeskanzlei, gestützt auf Artikel 29 der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung, umfasst folgende Dokumente:
Organisation der Bundeskanzlei
Unterschriftsberechtigung
Die Unterschriftsregelung der Bundeskanzlei regelt die Entscheidkompetenzen und Unterschriftsberechtigung.
Öffentlichkeitsprinzip
Weisungen Öffentlichkeitsprinzip BK (PDF, 477 kB, 29.12.2011)Weisungen über die Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips in der Schweizerischen Bundeskanzlei