Die Schweizerbürgerinnen und -bürger können, sobald sie das 18. Altersjahr vollendet haben, an den Nationalratswahlen teilnehmen. Wer wählen darf, kann auch gewählt werden. Die Ständeratswahlen sind hingegen nicht vom Bundesrecht geregelt; sie richten sich nach dem Recht der Kantone.
Aufgaben der Bundeskanzlei
Die Bundeskanzlei ist verantwortlich für die Koordination der Nationalratswahlen. Sie instruiert die Kantone, nimmt die Verteilung der Sitze auf die Kantone vor, stellt den Wahlberechtigten eine Wahlanleitung zur Verfügung, kontrolliert die Wahllisten auf allfällige Doppelkandidaturen in mehreren Kantonen und streicht solche Doppelkandidaturen. Des Weiteren bereitet die Bundeskanzlei den Bericht des Bundesrates an den Nationalrat über die Wahl vor und publiziert den Bericht im Bundesblatt. Zudem führt die Bundeskanzlei das Parteienregister.
Direkter Zugang zu den Nationalratswahlen:
2023
2019
2015
2011
2007
Weiterführende Informationen