Krisenmanagement

Die Bundeskanzlei unterstützt und berät die Departemente bei der Vorbereitung und der Bewältigung von departementsübergreifenden Krisen. Gestützt auf das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) und die Verordnung über die Krisenorganisation der Bundesverwaltung (KOBV) nimmt die Bundeskanzlei verschiedene Aufgaben im Bereich des Krisenmanagements wahr. Sie wurde zudem vom Bundesrat mit der Projektleitung für die Integrierte Übung 2025 (IU 25), eine schweizweite Krisenübung, betraut.

Die Aufgaben der Bundeskanzlei im Bereich Krisenmanagement haben seit den Auswertungen des Krisenmanagements der Bundesverwaltung in der Covid-19-Pandemie stark zugenommen. Bei der Umsetzung arbeitet die Bundeskanzlei eng mit den Departementen sowie kantonalen Akteuren zusammen.

Die Bundeskanzlei erbringt im Bereich des Krisenmanagements insbesondere folgende Leistungen:

Mit der im November 2025 stattfindenden Integrierten Übung 2025 (IU 25) wird die neue Krisenorganisation der Bundesverwaltung zusammen mit jenen der Kantone überprüft. Hierzu wird zum ersten Mal eine Strategische Führungsübung (SFU) und eine Sicherheitsverbundsübung (SVU) miteinander kombiniert. Bund und Kantone sind gemeinsam für die Planung, Durchführung und Auswertung zuständig.

Weiterführende Informationen

Medienmitteilungen

20.12.2024

Der Bundesrat verbessert die Krisenorganisation der Bundesverwaltung

Der Bundesrat verbessert die Krisenorganisation der Bundesverwaltung: An seiner Sitzung vom 20. Dezember 2024 hat er die Verordnung über die Krisenorganisation der Bundesverwaltung (KOBV) gutgeheissen und per 1. Februar 2025 in Kraft gesetzt. Ziel dieser Verordnung ist es, die notwendigen Voraussetzungen für einen raschen und systematischen Einsatz der überdepartementalen Krisenstäbe zu schaffen und somit die Bundesverwaltung effizienter und effektiver auf Krisensituationen vorzubereiten.

29.03.2023

Bundesrat verbessert Organisation des Krisenmanagements

Der Bundesrat soll auf Krisen besser vorbereitet und bei deren Bewältigung effizienter unterstützt werden. An seiner Sitzung vom 29. März 2023 hat er, basierend auf den Lehren aus der Corona-Pandemie, entschieden, die Organisation der Bundesverwaltung für künftige Krisen zu stärken. Bei komplexen Krisen kann der Bundesrat den Einsatz eines Krisenstabs auf politisch-strategischer und auf operativer Ebene beschliessen. Oberste leitende Behörde bleibt der Bundesrat. Neu soll ausserdem ein Permanenter Kernstab die Stäbe der Departemente in der Krisenbewältigung unterstützen. Der Bundesrat hat das VBS und die Bundeskanzlei bis Ende 2023 mit der Ausarbeitung von Rechtsgrundlagen für die neue Krisenorganisation beauftragt.

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