Die Bundeskanzlei unterstützt und berät die Departemente bei der Vorbereitung und der Bewältigung von departementsübergreifenden Krisen. Gestützt auf das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) und die Verordnung über die Krisenorganisation der Bundesverwaltung (KOBV) nimmt die Bundeskanzlei verschiedene Aufgaben im Bereich des Krisenmanagements wahr. Sie wurde zudem vom Bundesrat mit der Projektleitung für die Integrierte Übung 2025 (IU 25), eine schweizweite Krisenübung, betraut.
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Die Aufgaben der Bundeskanzlei im Bereich Krisenmanagement haben seit den Auswertungen des Krisenmanagements der Bundesverwaltung in der Covid-19-Pandemie stark zugenommen. Bei der Umsetzung arbeitet die Bundeskanzlei eng mit den Departementen sowie kantonalen Akteuren zusammen.
Die Bundeskanzlei erbringt im Bereich des Krisenmanagements insbesondere folgende Leistungen:
- Krisenantizipation und Krisenfrüherkennung
- Einbezug der Kantone und der Wissenschaft in das Krisenmanagement
- Krisenkommunikation (Zuständigkeit bei Sektion Kommunikation)
- Aus- und Weiterbildungen im Krisenmanagement
- Auswertung des Krisenmanagements von eingetretenen Krisen
- Beratung der Departemente vor und während Krisen
- Übungen des Krisenmanagements
- Controlling der Bundesratsgeschäfte mit Bezug zur Krise
Mit der im November 2025 stattfindenden Integrierten Übung 2025 (IU 25) wird die neue Krisenorganisation der Bundesverwaltung zusammen mit jenen der Kantone überprüft. Hierzu wird zum ersten Mal eine Strategische Führungsübung (SFU) und eine Sicherheitsverbundsübung (SVU) miteinander kombiniert. Bund und Kantone sind gemeinsam für die Planung, Durchführung und Auswertung zuständig.
In einer Zeit zunehmender globaler Unsicherheiten hat der Bundesrat bereits am 29. März 2023 einen Richtungsentscheid zur Optimierung seines Krisenmanagements getroffen. Der Fokus liegt darauf, aufkommende Krisen so lange wie möglich innerhalb der bestehenden Strukturen der Bundesverwaltung zu bewältigen, jedoch mit beschleunigten Verfahren zur Steigerung der Effizienz. Zudem soll die frühzeitige Erkennung von Krisen verstärkt werden, um auf Lageveränderungen zeitgerecht reagieren zu können.
Die neue Verordnung über die Krisenorganisation der Bundesverwaltung (KOBV) wurde auf der Grundlage des Richtungsentscheides des Bundesrates erarbeitet. Im Zentrum steht das neu ausgerichtete Krisenmanagement der Bundesverwaltung mit drei Schlüsselelementen:
- Der politisch-strategische Krisenstab ist zuständig für die Vorbereitung politischer und strategischer Entscheidungen. Er setzt sich in der Regel zusammen aus den Generalsekretärinnen oder Generalsekretären der betroffenen Departemente, den beiden Vizekanzlerinnen oder Vizekanzlern sowie der Eidgenössischen Finanzverwaltung, dem Bundesamt für Justiz und dem Staatssekretariat für Wirtschaft sowie dem Staatssekretariat für Sicherheitspolitik. Die Kantone werden bei Betroffenheit in beratender Funktion einbezogen.
- Der operative Krisenstab koordiniert Massnahmen, um dem politisch-strategischen Krisenstab entscheidungsrelevante Informationen zu liefern und Aktionen umzusetzen. Dieser setzt sich aus Vertreterinnen und Vertreter der im Einsatz stehenden Krisenstäbe sowie aus weiteren betroffenen Verwaltungseinheiten der Departemente zusammen. Auf dieser Stufe werden auch Vertretungen des Bundesamts für Justiz und – bei Betroffenheit – die Kantone einbezogen.
- Die Basisorganisation Krisenmanagement spielt eine zentrale Rolle in der Krisenvorbereitung und -bewältigung. Sie besteht aus Mitarbeitenden der Bundeskanzlei sowie des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und kann bei Bedarf mit Expertinnen und Experten verschiedener Departemente ergänzt werden. Die Mitglieder arbeiten in der normalen Lage in ihren ordentlichen Linienfunktionen und stehen im Krisenfall zur Unterstützung bereit.
Ganzheitliche Herangehensweise an die Krisenbewältigung
Ein wesentlicher Bestandteil der neuen Krisenorganisation der Bundesverwaltung ist zudem der systematische Einbezug der Kantone, der Wissenschaft und gegebenenfalls weiterer relevanter Akteure in die Krisenstäbe. Diese Massnahme fördert eine ganzheitliche Herangehensweise an die Krisenbewältigung und stellt sicher, dass alle erforderlichen Interessengruppen angemessen vertreten sind. Des Weiteren wurden mit der KOBV die rechtlichen Grundlagen geschaffen für einen bedarfsorientierten befristeten Einsatz von Bundesangestellten zugunsten des Krisenmanagements der Bundesverwaltung («Personalpool Bundesverwaltung»).
Online-Learning Modul der KOBV Verordnung
Einen öffentlichen Zugang zu den beiden WBT Modulen zum Krisenmanagement in der Bundesverwaltung findet sich auf der Internetseite der Basisorganisation Krisenmanagement (BOK).
(Link)
Weiterführende Informationen
Dokumente
Alle Dokumente zum Krisenmanagement der Bundesverwaltung sind abrufbar unter:
Medienmitteilungen
Rechtliche Grundlagen
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