Die Krisenfrüherkennung dient dem Bundesrat zur Identifizierung, Analyse und Überwachung von Risiken, Ereignissen und Trends mit strategischem Krisenpotenzial für die Schweiz. Bei der Antizipation werden die aus der Früherkennung gewonnen Informationen kontextualisert, die verfügbaren Handlungsoptionen evaluiert, damit anschliessend Massnahmen geplant und getroffen werden können.
Gemäss Art. 32 lit. g RVOG berät und unterstützt die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler den Bundesrat bei der rechtzeitigen Erkennung von Krisen. Zu diesem Zweck erhält der oder die Bundeskanzlerin regelmässig Einzelmeldungen zur Krisenfrüherkennung (KFE). Aufgabe der Krisenfrüherkennung ist es, durch Identifizierung, Analyse und kontinuierliches Überwachen von Risiken mögliche Ereignisse, Trends und Entwicklungen zu erkennen, die das Potential für eine bundesratsrelevante strategische Krise aufweisen. Der Betrachtungshorizont beträgt ca. 1 bis 1.5 Jahre. Es geht um das Verfolgen von globalen Trends mit strategischem Krisenpotenzial für die Schweiz und um die vertiefte Analyse von identifizierten möglichen Krisen auf der Grundlage von Inputs aus der Bundesverwaltung, von internationalen Organisationen, Think-Tanks, Akademien, Expertinnen und Experten, der Privatwirtschaft sowie aus einem Medienmonitoring.
Die Bundeskanzlei arbeitet zudem eng mit der im Eidgenössischen Finanzdepartement angesiedelten Koordinationsstelle Risikomanagement Bund (RM Bund) zusammen und liefert zur Vervollständigung der dort laufenden permanenten Risikoüberwachung eine Aussensicht und ein Lagebild des Krisenpotenzials ausserhalb der Bundesverwaltung.
Dank der Krisenfrüherkennung kann die Bundeskanzlei auch inhaltlich zur verstärkten Krisenantizipation beitragen. So unterstützt sie mit den gewonnenen Erkenntnissen den Auslösemechanismus via Generalsekretärenkonferenz (GSK) zur Einsetzung einer Krisenorganisation. Die Bundeskanzlei kann im Auftrag der GSK dem Bundesrat die Einsetzung einer Krisenorganisation beantragen.
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