Ausserparlamentarische Kommissionen, Leitungsorgane und Bundesvertretungen

Die Bundeskanzlei koordiniert die Vorbereitungsarbeiten für die Wahl der Mitglieder der ausser­parlamentarischen Kommissionen und der Leitungsorgane sowie der Vertreterinnen und Vertreter des Bundes in Organisationen des öffentlichen oder privaten Rechts. Die Amtsperiode der Mehrzahl dieser Organe beträgt vier Jahre und deckt sich mit der Legislaturperiode des Nationalrates. Alle vier Jahre findet eine Gesamterneuerung statt. Jedes Organ ist einem Departement administrativ zugewiesen. Das Departement bereitet im Rahmen der Gesamterneuerung oder bei einer Ersatzwahl die Wahlvorschläge zuhanden des Bundesrates vor.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema sind hier zu finden.

 

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