Vote électronique

Bund und Kantone sammeln in der Schweiz seit 2004 Erfahrungen mit E-Voting. Bisher haben über 300 erfolgreiche Versuche stattgefunden.

Mit dem Projekt Vote électronique soll die Ausübung politischer Rechte auch über elektronische Verfahren ermöglicht werden. Dies kann der Demokratie möglicherweise neue Chancen eröffnen.

Vote électronique ist ein gemeinsames Projekt von Bund und Kantonen und ist Teil der E-Government-Strategie der Schweiz. Den Stimmberechtigten soll die barrierefreie, mobile und nachvollziehbare Stimmabgabe ermöglicht werden. E-Voting bietet die folgenden Vorteile:

  • Die Abgabe von ungültigen Stimmen wird verunmöglicht.
  • Die Resultate der Urnengänge werden schneller ermittelt.
  • Verspätungen wie bei der brieflichen Stimmabgabe werden verhindert.
  • Zielgruppen mit besonderen Bedürfnissen, wie Stimmberechtigte mit einer Behinderung, können von ihren politischen Rechten autonom Gebrauch machen.

Es gilt seit Beginn unverändert das Motto «Sicherheit vor Tempo». In der Schweiz werden nur E-Voting-Systeme zugelassen, welche die hohen bundesrechtlichen Sicherheitsanforderungen erfüllen. Die Voraussetzungen für eine vertrauenswürdige elektronische Stimmabgabe sind gegeben und das Stimmgeheimnis wird gewahrt.

 

Aktueller Stand

Der Bundesrat hat die Bundeskanzlei am 26. Juni 2019 beauftragt, gemeinsam mit den Kantonen eine Neuausrichtung des E-Voting-Versuchsbetriebs zu konzipieren. Diese orientiert sich an den folgenden Zielen:

  1. Weiterentwicklung der Systeme
  2. Wirksame Kontrolle und Aufsicht
  3. Stärkung der Transparenz und des Vertrauens
  4. Stärkere Vernetzung mit der Wissenschaft

Die Bundeskanzlei und die Kantone haben 2020 einen gemeinsamen Schlussbericht zur Neuausrichtung und Wiederaufnahme der Versuche erarbeitet. Als erste Etappe der Neuausrichtung wurden die Rechtsgrundlagen zu E-Voting revidiert. Die teilrevidierte Verordnung über die politischen Rechte (VPR) und die totalrevidierte Verordnung der BK über die elektronische Stimmabgabe (VEleS) traten am 1. Juli 2022 in Kraft (Bundesrechtliche Anforderungen).

 
 
 
 

Die Kantone Basel-Stadt, St.Gallen und Thurgau haben die Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe im Juni 2023 wieder aufgenommen. Im Kanton Graubünden finden seit März 2024 wieder E-Voting-Versuche statt. Die Grundbewilligungen des Bundesrates gelten für ein limitiertes Elektorat (vgl. Medienmitteilungen und Versuchsbedingungen). 

Die Kantone setzen das vollständig verifizierbare E-Voting-System der Schweizerischen Post ein. Das System und dessen Betrieb wurden weiterentwickelt und im Auftrag der Bundeskanzlei überprüft (vgl. Überprüfung von Systemen). Dabei wurde weiterhin bestehender Handlungsbedarf identifiziert und im Sinne des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses von Bund und den beteiligten Kantonen in Absprache mit der Post in einem gemeinsamen Massnahmenkatalog festgehalten (vgl. Massnahmenkatalog von Bund und Kantonen). Die Umsetzung der Massnahmen überprüft die Bundeskanzlei im Rahmen der Zulassungsverfahren. 


Medienmitteilungen

17.04.2026

E-Voting: Zulassungen für die Abstimmung vom 14. Juni 2026 erteilt

Im Nachgang zum Vorfall in Basel-Stadt anlässlich des Urnengangs vom 8. März 2026 haben die Kantone St.Gallen, Graubünden und Thurgau ihre Prozesse überprüft und zusätzliche Massnahmen ergriffen. Die Bundeskanzlei erachtet eine Wiederholung des Vorfalls von Basel-Stadt als sehr unwahrscheinlich. Sie hat deshalb diesen Kantonen Zulassungen für den Einsatz der elektronischen Stimmabgabe anlässlich der eidgenössischen Volksabstimmung vom 14. Juni 2026 erteilt.

11.03.2026

E-Voting-Versuchsbetrieb: Weiteres Vorgehen nach dem Vorfall in Basel-Stadt

Die Bundeskanzlei begrüsst den Entscheid des Kantons Basel-Stadt, extern untersuchen zu lassen, warum seine elektronische Urne bei der Abstimmung vom Sonntag, den 8. März 2026, nicht entschlüsselt werden konnte. Derzeit liegen keine konkreten Hinweise vor, die weitere Versuche mit E-Voting in Frage stellen würden.

06.03.2026

Eidgenössische Volksabstimmung vom 8. März 2026 – Elektronisch abgegebene Stimmen im Kanton Basel-Stadt womöglich nicht zählbar

Der Kanton Basel-Stadt hat die Bundeskanzlei (BK) darüber informiert, dass elektronisch abgegebene Stimmen möglicherweise nicht entschlüsselt werden können. Die BK erachtet die von Basel-Stadt angeordneten Massnahmen als geeignet, um die Integrität des Urnengangs auf dem Kantonsgebiet zu gewährleisten. Allfällige Auswirkungen dieses Vorfalls auf die eidgenössischen Vorlagen können erst nach Vorliegen der provisorischen Ergebnisse beurteilt werden.

25.06.2025

Der Bundesrat erneuert die Grundbewilligungen für den Einsatz von E-Voting

An seiner Sitzung vom 25. Juni 2025 hat der Bundesrat beschlossen, die Grundbewilligungen der Kantone Basel-Stadt, St.Gallen, Graubünden und Thurgau für Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe bei eidgenössischen Abstimmungen zu erneuern. Die Grundbewilligungen gelten für ein limitiertes Elektorat bis und mit der Abstimmung vom 6. Juni 2027. Gleichzeitig erteilt die Bundeskanzlei die Zulassungen für die Abstimmung vom 28. September 2025.


Sicheres E-Voting in der Schweiz

Das Video der Bundeskanzlei erklärt die Massnahmen für ein sicheres E-Voting in der Schweiz.


https://www.bk.admin.ch/content/bk/de/home/politische-rechte/e-voting.html