Der Bundesrat setzt ein klares Signal zugunsten der politischen Rechte und der Ausgestaltung der demokratischen Mitbestimmung im 21. Jahrhundert. Davon profitieren sollen nicht nur die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer und Menschen mit Behinderungen, sondern alle Stimmberechtigten.
Walter Thurnherr, Bundeskanzler
Bund und Kantone sammeln in der Schweiz seit mehr als 15 Jahren Erfahrungen mit E-Voting. Bisher haben über 300 erfolgreiche Versuche stattgefunden.
Mit dem Projekt Vote électronique soll die Ausübung politischer Rechte auch über elektronische Verfahren ermöglicht werden. Dies kann der Demokratie möglicherweise neue Chancen eröffnen.
Vote électronique ist ein gemeinsames Projekt von Bund und Kantonen und ist Teil der E-Government-Strategie der Schweiz. Den Stimmberechtigten soll die barrierefreie, mobile und nachvollziehbare Stimmabgabe ermöglicht werden. E-Voting bietet die folgenden Vorteile:
- Die Abgabe von ungültigen Stimmen wird verunmöglicht.
- Die Resultate der Urnengänge werden schneller ermittelt.
- Verspätungen wie bei der brieflichen Stimmabgabe werden verhindert.
- Zielgruppen mit besonderen Bedürfnissen, wie Stimmberechtigte mit einer Behinderung, können von ihren politischen Rechten autonom Gebrauch machen.
Es gilt seit Beginn unverändert das Motto «Sicherheit vor Tempo». In der Schweiz werden nur E-Voting-Systeme zugelassen, welche die hohen bundesrechtlichen Sicherheitsanforderungen erfüllen. Die Voraussetzungen für eine vertrauenswürdige elektronische Stimmabgabe sind gegeben, und das Stimmgeheimnis wird gewahrt.
Nach einer langjährigen Versuchsphase mit über 300 Versuchen in insgesamt 15 Kantonen steht E-Voting seit Juli 2019 in der Schweiz nicht zur Verfügung. Der Bundesrat hat die Bundeskanzlei am 26. Juni 2019 beauftragt, gemeinsam mit den Kantonen eine Neuausrichtung des E-Voting-Versuchsbetriebs zu konzipieren. Diese orientiert sich an den folgenden Zielen:
- Weiterentwicklung der Systeme
- Wirksame Kontrolle und Aufsicht
- Stärkung der Transparenz und des Vertrauens
- Stärkere Vernetzung mit der Wissenschaft
Die Bundeskanzlei und die Kantone haben 2020 einen gemeinsamen Schlussbericht zur Neuausrichtung und Wiederaufnahme der Versuche erarbeitet. Als erste Etappe der Neuausrichtung wurden die Rechtsgrundlagen zu E-Voting revidiert. Die teilrevidierte Verordnung über die politischen Rechte (VPR) und die totalrevidierte Verordnung der BK über die elektronische Stimmabgabe (VEleS) traten am 1. Juli 2022 in Kraft (Bundesrechtliche Anforderungen).
An seiner Sitzung vom 3. März 2023 hat der Bundesrat den Kantonen Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau die Grundbewilligungen für die Wiederaufnahme der Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe bei eidgenössischen Abstimmungen erteilt (vgl. dazu die Medienmitteilung des Bundesrates vom 03.03.2023). Die Grundbewilligungen gelten für ein limitiertes Elektorat bis und mit der Abstimmung vom 18. Mai 2025 (vgl. Versuchsbedingungen).
Die Kantone werden erstmals das vollständig verifizierbare E-Voting-System der Schweizerischen Post einsetzen. Das System und dessen Betrieb wurden weiterentwickelt und im Auftrag der Bundeskanzlei überprüft (vgl. Überprüfung von Systemen). Dabei wurde weiterhin bestehender Handlungsbedarf identifiziert und im Sinne des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses von Bund und den beteiligten Kantonen in Absprache mit der Post in einem gemeinsamen Massnahmenkatalog festgehalten (vgl. Massnahmenkatalog von Bund und Kantonen vom 20.02.2023).
Gestützt auf die Grundbewilligungen des Bundesrates und in Kenntnis des Massnahmenkatalogs erteilt die Bundeskanzlei den Kantonen Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau eine Zulassung für die Abstimmung vom 18. Juni 2023. Die Umsetzung der Massnahmen wird die Bundeskanzlei im Rahmen der künftigen Zulassungsverfahren überprüfen.