Bundesrechtliche Anforderungen

Rechtliche Grundlagen

Die Bedingungen für die Durchführung von Versuchen mit der elektronischen Stimmabgabe sind im Bundesgesetz (Art. 8a BPR) und in der Verordnung über die politischen Rechte (Art. 27a-q VPR) sowie in der Verordnung der Bundeskanzlei über die elektronische Stimmabgabe (VEleS) geregelt:

Weitere Unterlagen zu den rechtlichen Grundlagen


Anpassung der rechtlichen Grundlagen 2022

Als erste Etappe der Neuausrichtung des Versuchsbetriebs der elektronischen Stimmabgabe wurden 2022 die rechtlichen Grundlagen überarbeitet. Zur Teilrevision der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) und zur Totalrevision der Verordnung der Bundeskanzlei über die elektronische Stimmabgabe (VEleS) wurde vom 28. April bis 18. August 2021 eine Vernehmlassung durchgeführt: 

www.fedlex.admin.ch/de/consultation-procedures/ended/2021

Mit der Revision der rechtlichen Grundlagen soll eine neue, stabile Grundlage für den E-Voting-Versuchsbetrieb geschaffen werden. Insbesondere soll die Sicherheit der elektronischen Stimmabgabe mit präziseren Sicherheitsvorgaben, erhöhten Transparenzvorschriften, einer engeren Zusammenarbeit mit unabhängigen Fachpersonen sowie einer wirksamen Überprüfung im Auftrag des Bundes gewährleistet werden. Die revidierten Verordnungen treten am 1. Juli 2022 in Kraft.

Medienmitteilung vom 25.05.2022 


Anpassung der rechtlichen Grundlagen 2018

Der Bundesrat hat am 27. Juni 2018 die Revision der Verordnung der Bundeskanzlei über die elektronische Stimmabgabe (VEleS) zur Kenntnis genommen. Die Anpassung tritt am 1. Juli 2018 in Kraft und sieht vor, dass der Quellcode der zukünftigen Systeme mit vollständiger Verifizierbarkeit vor deren Ersteinsatz offengelegt werden muss. Die Offenlegung von Informationen soll das Vertrauen der Öffentlichkeit in die E-Voting-Systeme stärken. Zum einen dient sie fachkundigen Kreisen dazu, sich jederzeit von der Sicherheit und der Qualität der Systeme überzeugen zu können. Umgekehrt erhalten die Behörden die Möglichkeit, frühzeitig Verbesserungen vorzunehmen, sollten externe Fachleute Mängel feststellen.


Anpassung der rechtlichen Grundlagen 2014

Die Bestimmungen zur elektronischen Stimmabgabe in der VPR wurden überarbeitet. Zwischen April und Juli 2013 fand dazu eine Anhörung statt. Ausserdem erarbeitete die Bundeskanzlei eine eigene Verordnung über die elektronische Stimmabgabe (VEleS). Diese war zwischen Mai und Juli 2013 in einer Anhörung.

https://www.bk.admin.ch/content/bk/de/home/politische-rechte/e-voting/versuchsbedingungen.html