17.04.2026
E-Voting: Zulassungen für die Abstimmung vom 14. Juni 2026 erteilt
Im Nachgang zum Vorfall in Basel-Stadt anlässlich des Urnengangs vom 8. März 2026 haben die Kantone St.Gallen, Graubünden und Thurgau ihre Prozesse überprüft und zusätzliche Massnahmen ergriffen. Die Bundeskanzlei erachtet eine Wiederholung des Vorfalls von Basel-Stadt als sehr unwahrscheinlich. Sie hat deshalb diesen Kantonen Zulassungen für den Einsatz der elektronischen Stimmabgabe anlässlich der eidgenössischen Volksabstimmung vom 14. Juni 2026 erteilt.
11.03.2026
E-Voting-Versuchsbetrieb: Weiteres Vorgehen nach dem Vorfall in Basel-Stadt
Die Bundeskanzlei begrüsst den Entscheid des Kantons Basel-Stadt, extern untersuchen zu lassen, warum seine elektronische Urne bei der Abstimmung vom Sonntag, den 8. März 2026, nicht entschlüsselt werden konnte. Derzeit liegen keine konkreten Hinweise vor, die weitere Versuche mit E-Voting in Frage stellen würden.
06.03.2026
Der Kanton Basel-Stadt hat die Bundeskanzlei (BK) darüber informiert, dass elektronisch abgegebene Stimmen möglicherweise nicht entschlüsselt werden können. Die BK erachtet die von Basel-Stadt angeordneten Massnahmen als geeignet, um die Integrität des Urnengangs auf dem Kantonsgebiet zu gewährleisten. Allfällige Auswirkungen dieses Vorfalls auf die eidgenössischen Vorlagen können erst nach Vorliegen der provisorischen Ergebnisse beurteilt werden.
25.06.2025
Der Bundesrat erneuert die Grundbewilligungen für den Einsatz von E-Voting
An seiner Sitzung vom 25. Juni 2025 hat der Bundesrat beschlossen, die Grundbewilligungen der Kantone Basel-Stadt, St.Gallen, Graubünden und Thurgau für Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe bei eidgenössischen Abstimmungen zu erneuern. Die Grundbewilligungen gelten für ein limitiertes Elektorat bis und mit der Abstimmung vom 6. Juni 2027. Gleichzeitig erteilt die Bundeskanzlei die Zulassungen für die Abstimmung vom 28. September 2025.