Petitionen

Jede Person – unabhängig von Alter oder Nationalität – hat das Recht, eine schriftliche Petition an eine eidgenössische Behörde zu richten. Die Behörde muss von der Petition Kenntnis nehmen. In der Regel gehen die Behörden aber weiter: Sie behandeln die Petitionen und antworten darauf.

Aufgaben der Bundeskanzlei

Die Bundeskanzlei nimmt die Petitionen, die an den Bundesrat gerichtet sind, entgegen. Sie übermittelt den Text einer Petition und die Anzahl Unterschriften dem zuständigen Departement. Die Unterschriften selber verbleiben bei der Bundeskanzlei. In der Regel antwortet das zuständige Departement auf eine Petition.

Erläuterungen zu den Petitionen

Weiterführende Informationen

Petitionen, die sich an die Bundesversammlung oder sowohl an die Bundesversammlung wie an den Bundesrat richten, werden von
den Parlamentsdiensten entgegengenommen. Petitionen, die sich an ein Departement oder an ein Mitglied des Bundesrates richten, werden vom entsprechenden Departement entgegengenommen.

https://www.bk.admin.ch/content/bk/de/home/politische-rechte/petitionen.html