Anmeldung

Die Daten im Parteienregister können veraltet sein. Sie werden nur auf Antrag der Parteien aktualisiert.

Aufgaben der Bundeskanzlei

Die Bundeskanzlei führt das Parteienregister des Bundes. Parteien, welche die Voraussetzungen nach Artikel 76a des Bundesgesetzes über die politischen Rechte erfüllen und im Parteienregister eingetragen werden möchten, müssen Angaben wie Adresse oder Statuten liefern. Die Parteien können sich bei der Bundeskanzlei anmelden, doch ist dies nicht obligatorisch. Mit einem Eintrag im Register kommen sie jedoch in den Genuss administrativer Erleichterungen, was die Einreichung der Kandidatenlisten für die Nationalratswahlen betrifft.

Anmeldung zum Eintrag ins Parteienregister des Bundes

Erläuterungen zu den Parteien

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen

Dokumente

Nationalratswahlen


Kontakt

https://www.bk.admin.ch/content/bk/de/home/politische-rechte/parteienregister/anmeldung.html