Die Bundeskanzlei stellt sicher, dass eidgenössische Volksabstimmungen korrekt durchgeführt werden.
Frühere und zukünftige Volksabstimmungen
Jährlich sind bis zu vier Abstimmungssonntage vorgesehen.
Aufgaben der Bundeskanzlei
Auf Antrag der Bundeskanzlei legt der Bundesrat mindestens vier Monate vor dem Abstimmungstermin fest, welche Vorlagen an diesem Termin zur Abstimmung gelangen. Die Bundeskanzlei sammelt die kantonalen Resultate und verkündet offiziell das Gesamtresultat für die ganze Schweiz.
Erläuterungen zu den Volksabstimmungen
An welchen Daten finden die nächsten eidgenössischen Volksabstimmungen statt? Wer darf abstimmen? Wie stimmt man ab? Auf ch.ch finden Sie alle Informationen und die Antworten auf ihre Fragen.