Die Bundeskanzlei unterstützt die Kantone bei der Einführung der elektronischen Stimmabgabe und wirkt zusammen mit dem Bundesrat als Bewilligungsinstanz.
Die Bundeskanzlei bereitet in enger Zusammenarbeit mit Kantonen und Gemeinden beschränkte, praktische Versuche für das elektronische Sammeln von Unterschriften für Volksinitiativen und Referenden vor.