Sprachen

Inhalte in allen Landesprachen verständlich machen. Eine Terminologin der Bundeskanzlei bei der Arbeit, Juni 2016

Die Bundesverwaltung steht im Dienst einer mehrsprachigen Bevölkerung und muss daher ihre Publikationen auf Deutsch, Französisch und Italienisch bereitstellen. Einzelne Texte publiziert sie auch auf Rätoromanisch und Englisch. Die Sprachwissenschaftlerinnen und Sprachwissenschaftler der Bundeskanzlei sorgen dafür, dass Gesetze und andere offizielle Texte in jeder Sprache verständlich und rechtlich korrekt sind. Gerade bei juristischen Texten ist das eine subtile Sache, weil Gesetze in allen drei Amtssprachen Französisch, Italienisch und Deutsch gleichwertig und rechtsverbindlich sind.

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