Sprachpolitik

Die Bundeskanzlei macht Sprachpolitik in zwei Bereichen: Sie setzt sich dafür ein, dass Bundesrat und Bundesverwaltung konsequent in den drei Amtssprachen Deutsch, Französisch und Italienisch sowie in gewissen Fällen zusätzlich in Rätoromanisch oder in Englisch nach aussen kommunizieren. Und sie sorgt für grösstmögliche Verständlichkeit und Einheitlichkeit der Texte von Bundesrat und Bundesverwaltung.

Amtssprachen des Bundes

Die Amtssprachen des Bundes sind Deutsch, Französisch und Italienisch. In diesen drei Sprachen kommunizieren der Bundesrat und die Bundesverwaltung nach aussen. Hinzu kommen in bestimmten Fällen das Rätoromanische oder das Englische.

Gleichbehandlung der Amtssprachen und Übereinstimmung

Die Bundeskanzlei sorgt dafür, dass dem Grundsatz der Gleichbehandlung der drei Amtssprachen konsequent nachgelebt wird. So müssen amtliche Texte des Bundes wie Gesetze und Verordnungen, Botschaften, Berichte und Medienmitteilungen stets gleichzeitig in den drei Amtssprachen beschlossen und publiziert werden. Die Bundeskanzlei achtet auf die Übereinstimmung der Texte in den drei Sprachen. Sie ist ausserdem verantwortlich für die italienische Fassung der gesamten Bundesgesetzgebung.

Qualität der Behördensprache

Die Bundesbehörden sind gesetzlich verpflichtet, eine sachgerechte, klare und bürgerfreundliche Sprache zu verwenden. Die Bundeskanzlei sorgt dafür, dass die amtlichen Texte des Bundes, namentlich die Gesetze, Verordnungen, Botschaften und Berichte des Bundesrates, in den drei Amtssprachen diesem Anspruch genügen. Dazu prüft sie diese Texte im Rahmen der verwaltungsinternen Redaktionskommission und stellt die endgültige italienische Fassung der Texte her. Sie erlässt Weisungen für die Bundesverwaltung über die formale Gestalt und redaktionelle Qualität der Texte des Bundes.

Zusammenarbeit und Koordination

Die Sprachdienste der Bundeskanzlei arbeiten bei ihren sprachpolitischen Bemühungen intensiv zusammen mit den andern Sprachdiensten der Bundesverwaltung und mit andern Stellen im Bund. Sie koordinieren die Übersetzungs- und die anderen Sprachdienstleistungen der gesamten Bundesverwaltung. Zudem engagieren sie sich in nationalen und internationalen Verbänden und Gremien, die sich für die Mehrsprachigkeit von öffentlichen Verwaltungen oder für die Qualität von Behördentexten (Gesetzen und anderen Texten) einsetzen.

Andere sprachpolitische Bemühungen des Bundes

Die sprachpolitischen Bemühungen der Bundeskanzlei sind nur ein Element in einem sprachpolitischen Gesamtbild. So setzt sich die Delegierte für Mehrsprachigkeit im Eidgenössischen Finanzdepartement zusammen mit dem Eidgenössischen Personalamt für die angemessene Vertretung der Sprachgemeinschaften in der Bundesverwaltung ein; das Bundesamt für Kultur fördert die Mehrsprachigkeit der Schweiz und unterstützt die Minderheitensprachen. Sprachpolitik ist in der Schweiz sehr stark auch eine Domäne der Kantone.

Kontakt

Zentrale Sprachdienste
Sektion Deutsch

Gurtengasse 4
3003 Bern
Tel.
+41 58 464 15 64

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Eingang im Innenhof, erreichbar durch die Passage neben Gurtengasse 6

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