Für Übersetzungen in die drei Amtssprachen Deutsch, Französisch und Italienisch sind in der Bundesverwaltung die folgenden Stellen zuständig:
- die zentralen Sprachdienste der Bundeskanzlei, mit Querschnittsaufgaben für die ganze Bundesverwaltung
- die zentralen Sprachdienste der Departemente
- die Übersetzerinnen und Übersetzer einzelner Ämter
Übersetzungen ins Englische erfolgen durch einen zentralen englischen Sprachdienst, der in der Bundeskanzlei angesiedelt ist, und durch einzelne Übersetzerinnen und Übersetzer in den Departementen und Ämtern. Ebenfalls in der Bundeskanzlei angesiedelt ist der zentrale rätoromanische Sprachdienst. Er besteht aus einer einzigen Person, die die Übersetzungen der ganzen Bundesverwaltung koordiniert.