Übersetzung

Hieronymus, Schutzpatron der Übersetzerinnen und Übersetzer (Bild gemalt von Domenico Ghirlandaio)
Hieronymus, Schutzpatron der Übersetzerinnen und Übersetzer (Maler: Domenico Ghirlandaio)

Die Bundesverwaltung steht im Dienst einer mehrsprachigen Bevölkerung und stellt ihre Publikationen und die amtlichen Texte daher auf Deutsch, Französisch und Italienisch bereit. Einzelne amtliche Texte werden auch auf Rätoromanisch und auf Englisch publiziert.

Die Übersetzung hat den Zweck, die Verbreitung und die Verständlichkeit der Texte sowohl innerhalb wie ausserhalb der Bundesverwaltung sicherzustellen. Die Übersetzung verbindet dadurch die verschiedenen Sprachen und Kulturen der Schweiz und trägt so zum nationalen Zusammenhalt bei.

Übersetzerinnen und Übersetzer in der Bundesverwaltung

Für Übersetzungen in die drei Amtssprachen Deutsch, Französisch und Italienisch sind in der Bundesverwaltung die folgenden Stellen zuständig:

  • die zentralen Sprachdienste der Bundeskanzlei, mit Querschnittsaufgaben für die ganze Bundesverwaltung
  • die zentralen Sprachdienste der Departemente
  • die Übersetzerinnen und Übersetzer einzelner Ämter

Übersetzungen ins Englische erfolgen durch einen zentralen englischen Sprachdienst, der in der Bundeskanzlei angesiedelt ist, und durch einzelne Übersetzerinnen und Übersetzer in den Departementen und Ämtern. Ebenfalls in der Bundeskanzlei angesiedelt ist der zentrale rätoromanische Sprachdienst. Er besteht aus einer einzigen Person, die die Übersetzungen der ganzen Bundesverwaltung koordiniert.

Kontakt

https://www.bk.admin.ch/content/bk/de/home/regierungsunterstuetzung/sprachen/uebersetzung.html