Der Englische Sprachdienst der Bundeskanzlei führt Übersetzungsarbeiten für viele Amtsstellen der Bundesverwaltung sowie für die Parlamentsdienste aus.
Fremdsprache mit bedeutender Rolle, aber ohne Rechtskraft
Englisch ist weder Landes- noch Amtssprache der Schweiz, und dennoch spielt Englisch in unserem Land eine wichtige Rolle. Nicht nur die Exportindustrie, der Dienstleistungssektor und der Tourismus kommen heutzutage kaum noch ohne Englisch aus – auch Bundesrat und Verwaltung sind zunehmend darauf angewiesen, in gewissen Kontexten auf Englisch kommunizieren und informieren zu können.
Auch wichtige Erlasstexte liegen daher zusätzlich auf Englisch vor; die englische Version ist allerdings nicht rechtsverbindlich. Zuständig für die englischen Übersetzungen sowie die Aktualisierung von bereits übersetzten Rechtstexten ist der Englische Sprachdienst der Bundeskanzlei.
Die Schweiz hat als europäisches Land enge Verbindungen zur Europäischen Union. Daher hält sich die Bundeskanzlei an die Konventionen des ‚British English‘ . Eine Ausnahme von dieser Regel wird für Dokumente gemacht, die sich speziell an ein US-Publikum richten.
Zusammenarbeit und Koordination
Der Englische Sprachdienst der Bundeskanzlei arbeitet mit anderen Englisch-Übersetzerinnen und -Übersetzern der Bundesverwaltung zusammen, koordiniert das entsprechende Netzwerk und führt regelmässig Weiterbildungsveranstaltungen durch.
Übersetzung
Nebst der Übersetzung von Erlassen und deren Aktualisierung fallen darunter auch wiederkehrende Informationstexte wie die jährliche Broschüre Der Bund kurz erklärt. Weitere Publikationen, Reden, Internetseiten u.v.a. werden nach Bedarf übersetzt.
Terminologie
Die Bundeskanzlei erfasst auch die englische Terminologie. Dadurch finden sich in der Terminologiedatenbank des Bundes (TERMDAT) eine zunehmend grössere Zahl von englischen Entsprechungen und Einträgen.
Kontakt
Der Englische Sprachdienst der Bundeskanzlei ist Teil der Sektion Terminologie. Anfragen und Übersetzungsaufträge richten Sie bitte an english@bk.admin.ch.
Wichtig für Auftraggeberinnen und Auftraggeber
Der englische Sprachdienst ist ein kleines Team, hat aber einen grossen Kundenkreis. Seine Kapazitäten sind daher
begrenzt. Es gilt also: Planen Sie vorausschauend!
- Gibt es wirklich ein englischsprachiges Zielpublikum? (Ist die Übersetzung nötig?)
- Kann die Übersetzung vorangekündigt werden?
- Ist der Text wirklich für die Übersetzung bereit?
- Ist die Frist realistisch?
Jeder Übersetzungsauftrag sollte mit folgenden Angaben ergänzt werden:
- Verfasserin/Verfasser des Textes oder Kontaktperson
- geplante Frist
- Kontext / Zielpublikum
- relevante Begleitdokumentation und Terminologie, wo vorhanden
Dokumentation
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Zentrale Sprachdienste Sektion TerminologieGurtengasse 3
3003 Bern
- Tel.
- +41 58 464 11 47