Auftraggeberinnen und Auftraggeber

Eine partnerschaftliche Geschäftsbeziehung ist beim Übersetzen die beste Qualitätsgarantie. Die Autorinnen und Autoren der Texte können von der Übersetzung profitieren, denn die Übersetzerinnen und Übersetzer sind die ersten aufmerksamen Leserinnen und Leser des Textes. Eine enge Zusammenarbeit mit den Sprachdiensten zahlt sich so im Hinblick auf die Textqualität aus.

Checkliste für Auftraggeberinnen und Auftraggeber

1. Braucht es eine Übersetzung?

Prüfen Sie als Erstes, ob eine Übersetzung in bestimmte Sprachen vorgeschrieben oder aus anderen Gründen sinnvoll ist oder ob es im Gegenteil ausreicht, dass Ihr Text nur in der Originalsprache vorliegt.

Für die Öffentlichkeit bestimmte Dokumente der Bundesverwaltung beispielsweise müssen grundsätzlich in den drei Amtssprachen (Deutsch, Französisch, Italienisch) verfügbar sein. Bei internen Dokumenten mit beschränktem Adressatenkreis reicht es unter Umständen aus, wenn sie einzig in der Originalsprache vorliegen. Für Übersetzungen ins Englische ist immer zu prüfen, ob es auch wirklich ein englischsprachiges Zielpublikum gibt.

2. Ist der Ausgangstext fertig?

Schicken Sie keine Entwürfe! Erteilen Sie den Übersetzungsauftrag erst dann, wenn der Ausgangstext redaktionell überarbeitet wurde und den für ihn geltenden Vorgaben, etwa in Bezug auf den zulässigen Textumfang, entspricht. Dies gilt immer, unabhängig davon, ob Sie Ihren Text ins Deutsche, Französische oder Italienische, ins Englische oder ins Rätoromanische übersetzen lassen wollen.

3. Ist der Termin für die Übersetzung mit den Sprachdiensten abgesprochen?

Übersetzen ist zeitaufwendig! Planen Sie daher die dafür nötige Zeit von Anfang an ein. Kündigen Sie die Übersetzungen und ihren voraussichtlichen Umfang den Sprachdiensten so früh wie möglich an. Weisen Sie auch darauf hin, falls ausnahmsweise noch mit Änderungen des Ausgangstextes während der Übersetzungsphase zu rechnen ist.

Sprechen Sie die Termine mit den Sprachdiensten ab, sonst riskieren Sie, dass Ihre Übersetzung nicht zum von Ihnen gewünschten Termin fertig wird. Die Sprachdienste arbeiten gleichzeitig für viele verschiedene Auftraggeberinnen und Auftraggeber und müssen so zahlreiche Aufträge unter einen Hut bringen.

4. Sind alle nötigen Informationen vorhanden?

Liefern Sie zu jedem Übersetzungsauftrag die folgenden Informationen:

  • Verfasserin oder Verfasser des Textes oder eine andere Kontaktperson, die erreichbar ist und Auskunft geben kann bei Fragen zum Text
  • Kontext und Zielpublikum
  • relevante Begleitdokumentation

5. Was bleibt zu tun, wenn die Übersetzung vorliegt?

Wenn Sie den übersetzten Text erhalten, müssen Sie sich um den letzten formalen Schliff (Layout, Druck usw.) kümmern.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Zentrale Sprachdienste
Sektion Deutsch

Gurtengasse 4
3003 Bern
Tel.
+41 58 464 15 64

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Eingang im Innenhof, erreichbar durch die Passage neben Gurtengasse 6

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