Rechtsetzungsbegleitung

Die Bundeskanzlei begleitet die Rechtssetzung rechtlich und sprachlich. Überarbeitung eines Gesetzesentwurfs durch die verwaltungsinterne Redaktionskommission (VIRK).

Die Bundeskanzlei begleitet die Rechtsetzung der gesamten Bundesverwaltung in rechtlicher und sprachlicher Hinsicht und unterstützt auch die Rechtsetzung im parlamentarischen Verfahren, bei den eidgenössischen Gerichten und bei weiteren Stellen, die Bundesrecht erlassen können. Im Rahmen dieser Rechtsetzungsbegleitung prüft die Bundeskanzlei die formale Gestaltung der Rechtstexte (Gesetzestechnik) und, in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Justiz in der «verwaltungsinternen Redaktionskommission», die sprachliche Qualität (Gesetzesredaktion). Damit sorgt die Bundeskanzlei dafür, dass das Bundesrecht einheitlich, verständlich, dreisprachig und in den drei Sprachfassungen übereinstimmend erlassen und danach ebenso publiziert wird.

https://www.bk.admin.ch/content/bk/de/home/regierungsunterstuetzung/rechtsetzungsbegleitung.html