Gesetzesredaktion

Rechtsvorschriften können ihre Wirkung nur entfalten, wenn sie von den Personen verstanden werden, welche die Vorschriften anwenden müssen. Daher werden alle Gesetze, Verordnungen und anderen Rechtstexte des Bundes vor ihrer Verabschiedung daraufhin geprüft, ob sie verständlich formuliert sind. Kontrolliert wird auch, ob die Texte in den drei amtssprachlichen Fassungen (Deutsch, Französisch, Italienisch) übereinstimmen.

Verständlichkeit als Richtschnur

Die Gesetzgebung richtet sich nicht nur an die Juristinnen und Juristen, sondern auch an die Bürgerinnen und Bürger. Daher soll sie bürgernah, transparent und verständlich sein. Bei der Ausarbeitung von Rechtstexten wird deshalb die sprachliche Qualität der Texte speziell geprüft. Ziel ist es, dass alle Rechtstexte präzis, klar, widerspruchsfrei und so einfach wie möglich formuliert sind. Geprüft werden namentlich der Aufbau, die sach- und adressatengerechte Formulierung, die inhaltliche und terminologische Kohärenz und die sprachliche Richtigkeit der Texte.

Obligatorische Sprachprüfung

Die sprachlich-redaktionelle Prüfung der Rechtstexte findet im Rahmen der Rechtsetzungsbegleitung statt und ist obligatorisch. In der Regel wird ein Text im Lauf seiner Entstehung mehrmals geprüft, in je unterschiedlichen Entwurfsphasen. Die erste Prüfung findet in einer recht frühen Phase des Rechtsetzungsverfahrens, spätestens in der ersten Ämterkonsultation, statt. So ist sichergestellt, dass tatsächlich noch tiefgreifende sprachliche Änderungen am Text möglich sind und nicht schon jede einzelne Formulierung unveränderbar feststeht.

Mehrsprachigkeit des Rechts

Das Schweizer Recht ist offiziell mehrsprachig: Jeder Erlass, der in Kraft ist, existiert gleichzeitig auf Deutsch, Französisch und Italienisch, und alle drei Versionen sind rechtlich genau gleich verbindlich. Die Bürgerinnen und Bürger können sich also auf die Sprachversion ihrer Wahl stützen. Deshalb ist es von zentraler Bedeutung, dass die drei Sprachfassungen inhaltlich und formal übereinstimmen. Bei der Ausarbeitung der Rechtstexte wird entsprechend viel Arbeit in den Abgleich der amtssprachlichen Fassungen investiert. Dieser Sprachabgleich trägt auch viel zur sprachlichen Qualität der Rechtstexte bei, denn Unklarheiten oder Widersprüche in einer Sprachversion werden beim Abgleich mit den anderen Sprachversionen sichtbar und können korrigiert werden.

Deutsch, Französisch – und Italienisch

Das fertige Gesetz muss dreisprachig sein. Bei der Ausarbeitung von Gesetzen im Gesetzgebungsprozess wird allerdings meist zweisprachig (Deutsch und Französisch) gearbeitet. Die Erarbeitung der italienischen Version von Gesetzen und anderen Rechtstexten läuft nicht parallel zur deutschen und französischen Version, sondern folgt weitgehend einem eigenen, zeitlich etwas nachgelagerten Verfahren. Die italienische Version liegt aber in jedem Fall am Tag der Beschlussfassung vor; es werden alle drei Fassungen gleichzeitig beschlossen.

Spezialisierte Gremien

Auf Stufe Verwaltung gibt es ein eigenes Gremium, das im Rahmen der Rechtsetzungsbegleitung die sprachliche Qualität von Rechtstexten und die Übereinstimmung der Sprachfassungen prüft: die verwaltungsinterne Redaktionskommission (VIRK). Auch im Parlament werden Gesetzesentwürfe noch einmal sprachlich überprüft, bevor sie definitiv verabschiedet werden. Für diese Prüfung auf Stufe Parlament ist die Redaktionskommission der eidgenössischen Räte zuständig, in der die Bundeskanzlei beratend mitwirkt. Die italienische Fassung der Gesetze wird sowohl auf Stufe Verwaltung als auch auf Stufe Parlament von der Abteilung Italienisch der Sprachdienste der Bundeskanzlei betreut, der damit eine Sonderstellung zukommt.

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