Die verwaltungsinterne Redaktionskommission (VIRK) prüft die Rechtstexte, die in der Bundesverwaltung ausgearbeitet werden, auf Verständlichkeit, auf sprachliche Kohärenz und Richtigkeit und auf die Übereinstimmung der Sprachfassungen. Die VIRK ist ein interdisziplinäres und interdepartementales Gremium: Sie setzt sich zusammen aus Sprachexpertinnen und Sprachexperten der zentralen Sprachdienste der Bundeskanzlei und Juristinnen und Juristen des Bundesamtes für Justiz.
Aufgaben der VIRK
Die VIRK ist zuständig für die sprachlich-redaktionelle Überprüfung der deutschen und der französischen Fassung von Rechtstexten, die in der Bundesverwaltung ausgearbeitet werden. In einzelnen Fällen, etwa wenn es um Änderungen der Bundesverfassung geht, wird auch die italienische Version in die Prüfung einbezogen. Die Mitglieder der VIRK sind Sprachexpertinnen und Sprachexperten aus den zentralen Sprachdiensten der Bundeskanzlei und Juristinnen und Juristen aus dem Bundesamt für Justiz. Diese interdisziplinäre Zusammensetzung der Kommission stellt sicher, dass sowohl das sprachliche als auch das juristische Wissen vorhanden sind und sich die beiden Perspektiven gegenseitig befruchten können. Die Aufgaben der VIRK sind im Reglement über die verwaltungsinterne Redaktionskommission geregelt.
Arbeitsweise der VIRK
Die VIRK korrigiert nicht einfach grammatische und stilistische Fehler. Sie prüft die Texte viel umfassender darauf hin, ob sie den Grundsätzen der Verständlichkeit und der sprachlichen Qualität entsprechen. Sie nimmt die Rolle einer ersten Leserin ein und blickt sozusagen von aussen unvoreingenommen auf den Text. Diese unabhängige Prüfung ist wichtig, weil Rechtstexte in der Regel von Fachleuten aus der Verwaltung erarbeitet werden, sich aber auch an Fachleute und Stellen ausserhalb der Verwaltung und im Grundsatz an alle Bürgerinnen und Bürger wenden. Wer einen Rechtstext anwenden muss oder darin seine Rechte und Pflichten finden will, soll ihn verstehen können.
Koredaktion und Redaktion
Bei wichtigen Rechtstexten (Bundesverfassung, Bundesbeschlüsse, Gesetze, wichtige Verordnungen) führt die VIRK ein Koredaktionsverfahren durch: Die Entwürfe werden gleichzeitig in ihrer französischen und deutschen, in einigen wenigen Fällen auch in der italienischen Version geprüft, bearbeitet und verglichen. So wird sichergestellt, dass die Textversionen inhaltlich genau übereinstimmen und gleichzeitig die Formulierungen dem Sprachgebrauch der jeweiligen Sprachgemeinschaft entsprechen. Bei den übrigen Rechtstexten führt die VIRK eine Redaktion durch, das heisst, sie prüft die Texte nur in der jeweiligen Originalsprache. In diesem Fall werden die verschiedenen Sprachfassungen erst in einer späteren Phase, bei der Revision der übersetzten Texte, abgeglichen.
Verfahren
Die sprachliche Prüfung von Rechtstexten ist ein fester Bestandteil der Rechtsetzungsbegleitung. Arbeitet die Bundesverwaltung Rechtstexte aus, so muss sie diese in bestimmten Verfahrensschritten, insbesondere in der Ämterkonsultation, der VIRK zur Prüfung vorlegen. Greift die VIRK stark in einen Text ein, so wird im Anschluss an ihre Stellungnahme häufig eine gemeinsame Besprechung zwischen dem federführenden Amt und der VIRK organisiert. So können offene Fragen geklärt werden, und oft lassen sich auf diese Weise Lösungen erzielen, die beide Seiten überzeugen und aus denen ein deutlich besserer Text resultiert.
Werden Rechtstexte vom Parlament, von den eidgenössischen Gerichten oder von anderen Stellen, die Bundesrecht erlassen können (z. B. FINMA, ETH), ausgearbeitet, so legen diese die Entwürfe in einem informellen Verfahren ebenfalls der VIRK vor. Damit ist sichergestellt, dass das gesamte Bundesrecht formal einheitlich und nach den gleichen Grundsätzen der Verständlichkeit und der Übereinstimmung der Sprachfassungen erarbeitet wird.
Karte
Eingang im Innenhof, erreichbar durch die Passage neben Gurtengasse 6