Petitionen an den Bundesrat

Seit dem 1. Juli 2022 haben die Urheberinnen und Urheber von Petitionen, die bei der Bundeskanzlei eingereicht wurden, die Möglichkeit, Angaben zu Ihrer Petition (Titel, Urheberschaft und Einreichungsdatum) auf der Internetseite der Bundeskanzlei veröffentlichen zu lassen. Diese Angaben werden nur veröffentlicht, wenn die Urheberinnen und Urheber der Petition ihr explizites Einverständnis dazu geben. Die Angaben der Petition stammen von der Urheberinnen und Urhebern der Petition. Sie sind für die Wortwahl verantwortlich.

https://www.bk.admin.ch/content/bk/de/home/politische-rechte/petitionen/petitionenbr.html