E-Voting: Dialog mit der Wissenschaft zur Neuausrichtung des Versuchsbetriebs

Bern, 23.06.2020 - Wenn bei Abstimmungen und Wahlen E-Voting-Systeme zum Einsatz kommen, dann müssen sie höchsten Sicherheitsanforderungen genügen. Derzeit überarbeiten Bund und Kantone die Anforderungen für solche Systeme. Sie arbeiten dazu mit in- und ausländischen Expertinnen und Experten aus Informatik, Kryptografie und Politikwissenschaften zusammen.

Der Bundesrat hat die Bundeskanzlei am 26. Juni 2019 beauftragt, gemeinsam mit den Kantonen eine Neuausrichtung des E-Voting-Versuchsbetriebs zu konzipieren. Angestrebt wird ein stabiler Versuchsbetrieb mit E-Voting-Systemen der neusten Generation, die vollständig verifizierbar sind. Die Verifizierbarkeit erlaubt es, Manipulationen an den elektronisch abgegebenen Stimmen festzustellen.

Der erste geplante versuchsweise Einsatz eines solchen Systems konnte letztes Jahr nicht stattfinden. Weil Mängel im Quellcode des Systems der Schweizerischen Post entdeckt wurden, die auch das damals im Einsatz stehende System betrafen, zog die Post ihr System zurück. Ausserdem erklärte auch der Kanton Genf letztes Jahr, dass er sein System nicht mehr weiterentwickle und zurückziehe. Somit steht derzeit in der Schweiz kein E-Voting-System zur Verfügung.

Nun werden die Lehren aus der vergangenen Versuchsphase gezogen und die rechtlichen und technischen Grundlagen für den Versuchsbetrieb überarbeitet. Zu diesem Zweck führen Bund und Kantone derzeit einen Dialog mit in- und ausländischen Expertinnen und Experten aus Informatik, Kryptografie sowie Politikwissenschaften. Geplant war, den Dialog auch in Form von Workshops zu führen. Wegen der Coronavirus-Pandemie wird er online geführt.

Basis des Dialoges bildet ein ausführlicher Fragebogen, der von Fachleuten des Bundes und der Kantone erarbeitet worden ist. Er erlaubte es den teilnehmenden Expertinnen und Experten, all ihr Wissen sowie Anregungen und Bedenken einzubringen. Der Dialog wurde somit in der nötigen Breite konzipiert. Nach Abschluss der Diskussionen wird die Bundeskanzlei über die Ergebnisse informieren.

Der Dialog bildet das Fundament für die Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Rechtsgrundlagen des Bundes und damit für die geplante Neuausrichtung. Ziel ist es, dass die Bundeskanzlei dem Bundesrat bis Ende 2020 die Neuausrichtung des Versuchsbetriebs zum Entscheid unterbreitet. Auf dieser Basis soll es für die Kantone möglich werden, eine Grundbewilligung für ein E-Voting-System der neusten Generation zu beantragen.


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