Der Bundesrat bewilligt die Wiederaufnahme von Versuchen mit E-Voting

Bern, 03.03.2023 - An seiner Sitzung vom 3. März 2023 hat der Bundesrat den Kantonen Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau die Grundbewilligungen für die Wiederaufnahme der Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe bei eidgenössischen Abstimmungen erteilt. Die Grundbewilligungen gelten für ein limitiertes Elektorat bis und mit der Abstimmung vom 18. Mai 2025. Gleichzeitig erteilt die Bundeskanzlei die Zulassung für die Abstimmung vom 18. Juni 2023.

Mit dem heutigen Entscheid ermöglicht der Bundesrat den Kantonen Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau, erstmals das neue E-Voting-System der Schweizerischen Post einzusetzen. Der Quellcode dieses Systems und die Dokumentation sind seit 2021 veröffentlicht. Das System und sein Betrieb wurden seither in verschiedenen Schritten durch unabhängige Expertinnen und Experten und die Öffentlichkeit – im Rahmen eines Bug-Bounty-Programms und eines öffentlichen Intrusionstests – überprüft und von der Post verbessert.

Der Bundesrat erteilt die Grundbewilligungen auch in Kenntnis der Ergebnisse der von der Bundeskanzlei in Auftrag gegebenen unabhängigen Überprüfung. Die entsprechenden Prüfberichte wurden heute publiziert. Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass das System und dessen Betrieb so weit verbessert wurden, dass ein Einsatz im begrenzten Rahmen der bewilligten Versuche möglich ist.

In allen drei Kantonen, die um eine Grundbewilligung ersucht haben, soll E-Voting den Auslandschweizer Stimmberechtigten zur Verfügung stehen. Der Kanton Basel-Stadt lässt zudem Inlandschweizer Stimmberechtigte mit einer Behinderung elektronisch abstimmen. Auch im Kanton St. Gallen kann sich zusätzlich eine begrenzte Anzahl Inlandschweizer Stimmberechtigter aus Gemeinden, die E-Voting anbieten wollen, für die elektronische Stimmabgabe anmelden. Insgesamt beantragen die Kantone die Zulassung von rund 65 000 Stimmberechtigten für den ersten Urnengang. Dies entspricht rund 1.2 % aller Schweizer Stimmberechtigten.

E-Voting soll auch in Zukunft kontinuierlich verbessert und überprüft werden. Dafür sollen auch die Erfahrungen im praktischen Einsatz genutzt werden. Der in den verschiedenen Überprüfungen festgestellte Handlungsbedarf wurde analysiert und vom Bund und den beteiligten Kantonen in Absprache mit der Post gemeinsam in einem konkreten Massnahmenkatalog festgehalten. Auch dieser Katalog und die Möglichkeiten der Verbesserung des Systems im Einsatz flossen in den Entscheid des Bundesrates ein, die Grundbewilligungen zu erteilen.

Neben den Grundbewilligungen des Bundesrates benötigen die Kantone pro Urnengang eine Zulassung von der Bundeskanzlei. Gestützt auf die Grundbewilligungen des Bundesrates und in Kenntnis des Massnahmenkatalogs erteilt die Bundeskanzlei den Kantonen Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau eine Zulassung für die Abstimmung vom 18. Juni 2023. Die Umsetzung der Massnahmen wird die Bundeskanzlei im Rahmen der künftigen Zulassungsverfahren überprüfen.

E-Voting-Systeme wurden in der Schweiz letztmals im Jahr 2019 bei eidgenössischen Abstimmungen im Rahmen des Versuchsbetriebs eingesetzt. Mit der Wiederaufnahme von Versuchen dieses Jahr können die Kantone erstmals das vollständig verifizierbare System der Post einsetzen. Die vollständige Verifizierbarkeit ist eine wichtige Massnahme zur Gewährleistung der Sicherheit von E-Voting: Sie erlaubt es, anhand von Prüfcodes und mathematischen Beweisen allfällige Manipulationen an den elektronisch abgegebenen Stimmen festzustellen und zu reagieren.

Einsatz von E-Voting an den Nationalratswahlen 2023
Für einen Einsatz von E-Voting an den Nationalratswahlen benötigen die Kantone separate Grundbewilligungen des Bundesrates. Die Kantone entscheiden, ob sie entsprechende Gesuche einreichen.


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