Bundesrat beschliesst nächste Schritte zur Ausbreitung der elektronischen Stimmabgabe

Bern, 05.04.2017 - An seiner Sitzung vom 5. April 2017 hat der Bundesrat die nächsten Schritte zur flächendeckenden Einführung der elektronischen Stimmabgabe beschlossen. Im Fokus stehen Massnahmen im Bereich der Transparenzbildung (Offenlegung des Quellcodes) sowie namentlich die Überführung der elektronischen Stimmabgabe von der derzeitigen Versuchsphase in den ordentlichen Betrieb.

Seit 2004 haben in über 200 erfolgreichen Versuchen insgesamt 14 Kantone1 vorab den Auslandschweizer Stimmberechtigten die Möglichkeit zur elektronischen Stimmabgabe geboten. NE, GE und BS ermöglichen das sogenannte e-Voting zudem einem Teil der Stimmberechtigten in der Schweiz. Dabei hat sich gezeigt, dass die Digitalisierung einem Bedürfnis entspricht: bis zu zwei Drittel der Stimmenden eines Kantons, die den elektronischen Stimmkanal nutzen können, entscheiden sich dafür.2 Der Bundesrat hat aufgrund der positiven Bilanz und der Akzeptanz bei den Stimmberechtigten entschieden, die Rechtssetzungsarbeiten mit Blick auf eine Überführung der bisherigen Versuchsanlage in den ordentlichen Betrieb gemeinsam mit den Kantonen an die Hand zu nehmen. Künftig soll das elektronische Stimmen und Wählen als gleichwertiger Kanal neben der Urne und der brieflichen Stimmabgabe etabliert werden. Davon erhofft sich der Bundesrat eine wichtige Signalwirkung mit Blick auf eine gesamtschweizerische Ausdehnung, auch wenn die Einführung von e-Voting für die Kantone vorerst freiwillig bleiben soll. Die Etablierung von e-Voting ist darüber hinaus ein gemeinsames Ziel der E-Government-Strategie von Bund, Kantonen und Gemeinden.


Gleichzeitig hat der Bundesrat beschlossen, die Offenlegung des Quellcodes3 vorzuschreiben und damit die Systeme transparenter auszugestalten. Er hat dabei zur Kenntnis genommen, dass die beiden heutigen Systemanbieter (Kanton Genf und Schweizerische Post) angekündigt haben, die sogenannte vollständige Verifizierbarkeit4 bis 2018 umsetzen zu wollen.

Weiter hat der Bundesrat festgelegt, Schritte hin zur papierlosen Stimmabgabe (die sog. Dematerialisierung) an die Hand zu nehmen. Dabei soll der Prozess der Stimmabgabe vollständig digitalisiert werden. Auf die Zustellung physischer Unterlagen (Stimm-/Wahlzettel, Stimmausweis und -couvert sowie Erläuterungen) an die Stimmberechtigten könnte demnach künftig ganz oder teilweise verzichtet werden. Die entsprechenden rechtlichen und technischen Voraussetzungen will der Bund gemeinsam mit den Kantonen erarbeiten.

Hingegen hat der Bundesrat angesichts knapper Ressourcen beschlossen, die Arbeiten im Bereich des sogenannten E-Collecting vorerst nicht weiterzuführen. E-Collecting wird als Möglichkeit verstanden, eidgenössische Volksinitiativen und fakultative Referenden über das Internet zu unterzeichnen.


Neues Planungsinstrument
Anlässlich der Frühjahrestagung der Schweizerischen Staatsschreiberkonferenz (SSK) vom 20./21. April 2017 soll ein neues Planungsinstrument zur Beschleunigung der Ausdehnung des elektronischen Stimmkanals verabschiedet werden. Zur Vorbereitung hat die Bundeskanzlei bei den Kantonen eine Konsultation durchgeführt. Den auswertenden Bericht wird sie im Anschluss an die Frühjahrestagung der SSK veröffentlichen.

1 ZH, BE, LU, GL, FR, SO, BS, SG, GR, SH, AG, TG, NE und GE.
2 www.bk.admin.ch > Themen > Politische Rechte > Vote électronique > Versuchsübersicht
3 Der Quellcode dokumentiert, wie die Stimmen vom System registriert und verarbeitet werden sollen.
4 Damit wird gewährleistet, dass systematische Fehlfunktionen im gesamten Wahl- bzw. Abstimmungsablauf infolge von Manipulationsversuchen, menschlichen Fehlleistungen oder Softwarefehlern erkannt werden. Im Unterschied zum Quellcode dokumentieren die zur vollständigen Verifizierbarkeit erhobenen Informationen, dass die Stimmen tatsächlich korrekt registriert und verarbeitet wurden.


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