Überblick

Das Bedürfnis der Bevölkerung nach orts- und zeitunabhängigen Dienstleistungen steigt. Gemäss Studien gehört das elektronische Wählen und Abstimmen zu den von der Bevölkerung am meisten nachgefragten elektronischen Behördenleistungen. Ziel von Bund und Kantonen ist es, die Einführung der elektronischen Stimmabgabe zu fördern, um  die Kultur und die Tradition der politischen Rechte der Schweiz zu digitalisieren. Damit wird der Stimmabgabeprozess bei Wahlen und Abstimmungen vereinfacht und die Abgabe von ungültigen Stimmen verhindert. Zudem wird der Prozess der Auszählung verbessert. Die elektronische Stimmabgabe soll neben der brieflichen und persönlichen Stimmabgabe an der Urne ein zusätzliches Angebot sein. Sie bietet eine barrierefreie, mobile und nachvollziehbare Möglichkeit zur Stimmabgabe.

Der Bund regelt die Ausübung der politischen Rechte in eidgenössischen Angelegenheiten (Art. 39 Bundesverfassung, BV). Die Kantone sind für die Durchführung der eidgenössischen Urnengänge zuständig und erlassen die dazu erforderlichen Anordnungen. Demgemäss arbeiten Bund und Kantone im Bereich der elektronischen Stimmabgabe eng zusammen. Die Kantone sind die eigentlichen Projektleiter. Die Bundeskanzlei unterstützt die Kantone bei der Einführung in rechtlichen, organisatorischen und technischen Belangen und koordiniert das Vorhaben auf nationaler Ebene.

Im Bundesgesetz über die politischen Rechte (BPR) wurde die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass der Bundesrat örtlich, zeitlich und sachlich begrenzte Versuche zur elektronischen Stimmabgabe zulassen kann. Die Umsetzung ist in der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) festgelegt. In mittlerweile über 300 Versuchen haben insgesamt 15 Kantone einem Teil ihrer Stimmberechtigten die elektronische Stimmabgabe ermöglicht. Bis zu zwei Drittel der Stimmenden eines Kantons, die den elektronischen Stimmkanal nutzen können, entscheiden sich für die elektronische Stimmabgabe.

Vote électronique 2019

Bis Anfang 2019 wurde E-Voting in zehn Kantonen angeboten. Den Kantonen standen damals zwei E-Voting-Systeme zur Auswahl, welche die bundesrechtlichen Anforderungen erfüllten: das System des Kantons Genf sowie jenes der Schweizerischen Post.

Der Kanton Genf hat im November 2018 darüber informiert, sein System nicht mehr weiterzuentwickeln. Das System wurde am Urnengang vom 19. Mai 2019 zum letzten Mal eingesetzt.

Die Schweizerische Post hat ein System mit vollständiger Verifizierbarkeit entwickelt. Der Quellcode dieser Software inkl. der zugehörigen Dokumentation wurde im Februar 2019 gegenüber der Öffentlichkeit offengelegt. Ausserdem unterstand das System vom 25. Februar bis am 24. März 2019 einem öffentlichen Intrusionstest.

Im Quellcode des künftigen Post-Systems wurden zwei erhebliche Mängel entdeckt. Ein weiterer Mangel betrifft auch die individuelle Verifizierbarkeit und damit das bisher eingesetzte System der Post. Dieses stand für die Volksabstimmung vom 19. Mai 2019 daher nicht zur Verfügung. Es liegen aber keine Hinweise vor, dass dieser Mangel bei bisherigen Abstimmungen zur Verfälschung von Stimmen geführt hat. Nicht betroffen von diesem Mangel war das E-Voting-System des Kantons Genf, für das sechs Kantone (AG, BE, GE, LU, SG, VD) die Zulassung für den Urnengang vom 19. Mai 2019 erhalten haben.

Die Transparenzmassnahmen (Offenlegung Quellcode, Intrusionstest) haben dazu geführt, dass wichtige Erkenntnisse gewonnen und Schwachstellen aufgedeckt wurden. Die Bundeskanzlei hat deshalb am 29. März 2019 angekündigt, eine Standortbestimmung vorzunehmen. Diese wird den Ergebnissen des Tests ebenso Rechnung tragen wie den Mängeln, die Forschende anhand der Dokumentation und des Quellcodes festgestellt haben. Im Rahmen dieser Standortbestimmung werden auch die Zulassungs- und Zertifizierungsprozesse für E-Voting-Systeme überprüft.

Die Post hat am 05. Juli 2019 kommuniziert, dass das individuell verifizierbare System nicht mehr eingesetzt wird. Sie konzentriert sich auf Verbesserungsmassnahmen für das neue System.

 
 
 

Überführung in den ordentlichen Betrieb

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2018 das Vernehmlassungsverfahren für die Überführung des elektronischen Stimmkanals in den ordentlichen Betrieb eröffnet. Die in der Vernehmlassung unterbreitete Teilrevision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR, SR 161.1) würde die Beendigung der Versuchsphase und die Verankerung der elektronischen Stimmabgabe als dritter Stimmkanal vorsehen.

Aus der Vernehmlassung geht hervor, dass eine deutliche Mehrheit der Kantone und der Parteien die Einführung von E-Voting grundsätzlich begrüssen. Die Konferenz der Kantonsregierungen sowie 19 Kantone befürworten die Überführung in den ordentlichen Betrieb. Diejenigen Parteien, die sich grundsätzlich für E-Voting aussprechen, erachten die Zeit jedoch noch nicht als reif für diesen Schritt. Daher hat der Bundesrat beschlossen, vorerst auf die Teilrevision des BPR zu verzichten.

An seiner Sitzung vom 26. Juni 2019 hat der Bundesrat der Bundeskanzlei den Auftrag erteilt, bis Ende 2020 mit den Kantonen eine Neuausrichtung des Versuchsbetriebs zu konzipieren. Ziel ist der Aufbau eines stabilen Versuchsbetriebs mit Systemen der neusten Generation. Dazu gehören ein Ausbau der unabhängigen Kontrollen, eine Stärkung von Transparenz und Vertrauen sowie der vermehrte Einbezug der Wissenschaft. Zudem sind die bestehenden Anforderungen und Prozesse zu überprüfen.

 

Neuausrichtung des Versuchsbetriebs

Der Bundesrat hat die Bundeskanzlei am 26. Juni 2019 beauftragt, gemeinsam mit den Kantonen eine Neuausrichtung des E-Voting-Versuchsbetriebs zu konzipieren. Angestrebt wird ein stabiler Versuchsbetrieb mit vollständig verifizierbaren E-Voting-Systemen. Die Neuausrichtung des Versuchsbetriebs orientiert sich an folgenden Zielen:

  1. Weiterentwicklung der Systeme
  2. Wirksame Kontrolle und Aufsicht
  3. Stärkung der Transparenz und des Vertrauens
  4. Stärkere Vernetzung mit der Wissenschaft
 

Schlussbericht von Bund und Kantonen

Die Bundeskanzlei und die Kantone haben einen gemeinsamen Schlussbericht zur Neuausrichtung und Wiederaufnahme der Versuche erarbeitet. Dazu haben sie einen breiten Dialog mit Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft und Industrie geführt und anschliessend den Schlussbericht mit einem Massnahmenkatalog erarbeitet. Der Massnahmenkatalog sieht eine Etappierung der Massnahmen mit Blick auf die Wiederaufnahme der Versuche vor. 

Der Bundesrat hat den Schlussbericht des Steuerungsausschusses am 18. Dezember 2020 zur Kenntnis genommen. Er hat die BK beauftragt, die für die Neuausrichtung erforderlichen Massnahmen schrittweise umzusetzen und bis Mitte 2021 eine Vernehmlassungsvorlage mit den notwendigen Anpassungen der Rechtsgrundlagen vorzulegen. Wenn die Rechtsgrundlagen angepasst sind und die Systeme erfolgreich unabhängig überprüft wurden, können die Versuche wieder aufgenommen werden. 

Dialog mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Industrie

Bund und Kantone haben zur Erarbeitung der Grundlagen für die Neuausrichtung von E-Voting einen Dialog mit Expertinnen und Experten aus Informatik, Kryptografie sowie Politikwissenschaften geführt. Nachstehend befindet sich die Liste der durch die Bundeskanzlei und die Kantone mandatierten Expertinnen und Experten, der Fragebogen, mit dem ihre Beiträge zum Start des Dialogs abgeholt wurden, sowie die Zusammenfassungen des Dialogs. Nebst Vertreterinnen und Vertretern von Bund und Kantonen nahmen auf Einladung der Kantone auch Vertreterinnen und Vertreter der Systemanbieter am Dialog teil.

Anpassung der rechtlichen Grundlagen 2022

Für die erste Etappe der Neuausrichtung des Versuchsbetriebs der elektronischen Stimmabgabe gelten ab 1. Juli 2022 neue Rechtsgrundlagen. An seiner Sitzung vom 25. Mai 2022 hat der Bundesrat die teilrevidierte Verordnung über die politischen Rechte (VPR) in Kraft gesetzt. Er hat zudem davon Kenntnis genommen, dass die totalrevidierte Verordnung der Bundeskanzlei über die elektronische Stimmabgabe (VEleS) gleichzeitig in Kraft tritt. Damit wird eine neue, stabile Grundlage für den E-Voting-Versuchsbetrieb geschaffen.

Medienmitteilung vom 25.05.2022 

Vernehmlassung 2021: https://www.fedlex.admin.ch/de/consultation-procedures/ended/2021

Wiederaufnahme der Versuche 2023

Der Bundesrat hat den Kantonen Basel-Stadt, St.Gallen und Thurgau Grundbewilligungen für die Durchführung von Versuchen mit der elektronischen Stimmabgabe in den Jahren 2023-2025 sowie anlässlich der Nationalratswahlen vom 22. Oktober 2023 erteilt (vgl. dazu Medienmitteilung des Bundesrates vom 03.03.2023 und Medienmitteilung des Bundesrates vom 16.08.2023). Die Grundbewilligungen gelten für ein limitiertes Elektorat (vgl. Versuchsbedingungen). 

Die Kantone setzen das vollständig verifizierbare E-Voting-System der Schweizerischen Post ein. Das System und dessen Betrieb wurden weiterentwickelt und im Auftrag der Bundeskanzlei überprüft (vgl. Überprüfung von Systemen). Dabei wurde weiterhin bestehender Handlungsbedarf identifiziert und im Sinne des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses von Bund und den beteiligten Kantonen in Absprache mit der Post in einem gemeinsamen Massnahmenkatalog festgehalten (vgl. Massnahmenkatalog von Bund und Kantonen). Die Umsetzung der Massnahmen überprüft die Bundeskanzlei im Rahmen der Zulassungsverfahren. 

https://www.bk.admin.ch/content/bk/de/home/politische-rechte/e-voting/ueberblick.html