17.04.2026
E-Voting: Zulassungen für die Abstimmung vom 14. Juni 2026 erteilt
Im Nachgang zum Vorfall in Basel-Stadt anlässlich des Urnengangs vom 8. März 2026 haben die Kantone St.Gallen, Graubünden und Thurgau ihre Prozesse überprüft und zusätzliche Massnahmen ergriffen. Die Bundeskanzlei erachtet eine Wiederholung des Vorfalls von Basel-Stadt als sehr unwahrscheinlich. Sie hat deshalb diesen Kantonen Zulassungen für den Einsatz der elektronischen Stimmabgabe anlässlich der eidgenössischen Volksabstimmung vom 14. Juni 2026 erteilt.
11.03.2026
E-Voting-Versuchsbetrieb: Weiteres Vorgehen nach dem Vorfall in Basel-Stadt
Die Bundeskanzlei begrüsst den Entscheid des Kantons Basel-Stadt, extern untersuchen zu lassen, warum seine elektronische Urne bei der Abstimmung vom Sonntag, den 8. März 2026, nicht entschlüsselt werden konnte. Derzeit liegen keine konkreten Hinweise vor, die weitere Versuche mit E-Voting in Frage stellen würden.
06.03.2026
Der Kanton Basel-Stadt hat die Bundeskanzlei (BK) darüber informiert, dass elektronisch abgegebene Stimmen möglicherweise nicht entschlüsselt werden können. Die BK erachtet die von Basel-Stadt angeordneten Massnahmen als geeignet, um die Integrität des Urnengangs auf dem Kantonsgebiet zu gewährleisten. Allfällige Auswirkungen dieses Vorfalls auf die eidgenössischen Vorlagen können erst nach Vorliegen der provisorischen Ergebnisse beurteilt werden.
25.06.2025
The Federal Council renews basic licences for online voting
At its meeting on 25 June, the Federal Council decided to renew the basic licences of the Cantons of Basel Stadt, St Gallen, Graubünden and Thurgau for online voting trials in federal votes (e-voting). The basic licences are valid for a limited section of the electorate up to and including the vote on 6 June 2027. The Federal Chancellery will also issue authorisations for the vote on 28 September this year.