Neue rechtliche Grundlagen für Versuche mit E-Voting sollen Mitte 2022 vorliegen

Bern, 10.12.2021 - An seiner Sitzung vom 10. Dezember 2021 hat der Bundesrat die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zu den Rechtsgrundlagen für die elektronische Stimmabgabe zur Kenntnis genommen. Er hat beschlossen, dass die beiden betroffenen Verordnungen bis Mitte 2022 finalisiert werden sollen. Einige der in den Vernehmlassungsantworten aufgeworfenen grundsätzlichen Themen möchte der Bundesrat längerfristig weiterverfolgen.

Die Kantone sollen wieder Versuche mit E-Voting durchführen können. Der Versuchsbetrieb soll neu ausgerichtet werden und eine neue rechtliche Grundlage erhalten. Dafür müssen zwei Verordnungen revidiert werden: die Verordnung über die politischen Rechte (VPR) und die Verordnung der BK über die elektronische Stimmabgabe (VEleS). Zur Revision der Verordnungen wurde eine Vernehmlassung durchgeführt, von deren Ergebnis der Bundesrat Kenntnis genommen hat.

In der Vernehmlassung wurden die Stossrichtungen und Zielsetzungen der Neuausrichtung mehrheitlich begrüsst. Der Fokus auf die Weiterentwicklung der Systeme, eine wirksame Kontrolle und Aufsicht, die Stärkung der Transparenz und des Vertrauens sowie die Vernetzung mit der Wissenschaft stossen auf grosse Zustimmung. Insbesondere wird begrüsst, dass der Bund Auftraggeber der unabhängigen Überprüfung der Systeme und ihres Betriebs wird und damit die Verantwortung für eine wirksame Kontrolle übernimmt.

Die Kantone unterstützen die Vorlage mit grosser Mehrheit. Sie betonen aber auch, dass die Neuausrichtung von E-Voting zu hohen Entwicklungskosten führt. Da in den nächsten Jahren voraussichtlich erst wenige Kantone E-Voting einsetzen werden, würden diese Kosten nur einige Kantone, diese aber stark belasten. Der Bundesrat erachtet eine finanzielle Beteiligung des Bundes an den Entwicklungskosten deshalb als sinnvoll und setzt sich dafür ein, dass eine solche Beteiligung über die Digitale Verwaltung Schweiz (DVS) erfolgen kann. Einem ersten Antrag zur Finanzierung des zusätzlichen Mittelbedarfs hat die DVS im Rahmen des aktuellen Umsetzungsplans bis 2023 entsprochen.

In der Vernehmlassung fordern einige Teilnehmende die Überprüfung und Anpassung der Zuständigkeiten von Bund, Kantonen und Systemanbietern und insbesondere die Entwicklung eines Systems in öffentlicher Hand. Zudem gibt es Stimmen, die den Bund auffordern, die Prioritäten bei der Digitalisierung anders zu setzen. Auch andere Vernehmlassungsteilnehmende werfen grundlegende Fragen auf: So wird zum Beispiel gefordert, dass künftig alle E-Voting-Systeme und ihre Komponenten unter einer Open-Source-Lizenz offengelegt werden. Der Bundesrat hält diese grundsätzlichen Fragen für sehr wichtig. Sie betreffen die Sicherheit von E-Voting und das Vertrauen der Bevölkerung in diesen Abstimmungskanal und sollen, wie im Schlussbericht des Steuerungsausschusses Vote électronique vom 30. November 2020 festgehalten, längerfristig angegangen werden.
Diverse Vernehmlassungsteilnehmende thematisieren die Beschränkung der E-Voting-Versuche auf maximal 30 Prozent der Stimmberechtigten eines Kantons und schweizweit maximal 10 Prozent aller Stimmberechtigten. Die Forderungen reichen von einer Abschaffung dieser Limiten bis zu einer noch stärkeren Einschränkung der Versuche. Der Bundesrat hält an den vorgeschlagenen Limiten fest. Sie schränken den Einsatz von E-Voting ein und lassen den Kantonen dennoch genügend Spielraum bei der Einführung.

Bei E-Voting setzt der Bund den rechtlichen Rahmen, während die Kantone entscheiden, ob sie ihren Stimmberechtigten die elektronische Stimmabgabe anbieten. Mit der Neuausrichtung will der Bundesrat denjenigen Kantonen, die die Einführung dieses Abstimmungskanals weiterverfolgen, die Wiederaufnahme der Versuche unter Einhaltung der entsprechenden Bedingungen ermöglichen. Er hat die Bundeskanzlei beauftragt, die VPR zu finalisieren und ihm bis Mitte 2022 für deren Inkraftsetzung vorzulegen. Gleichzeitig stellt die Bundeskanzlei die Revision der VEleS fertig, so dass beide Verordnungen gleichzeitig in Kraft treten können.

Die Digitalisierung der politischen Rechte soll über E-Voting hinaus im Dialog mit den Kantonen, der Wissenschaft und den betroffenen Organisationen weitergeführt werden.


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