Für die Vorbereitung auf und Bewältigung von nationalen Krisen ist es wichtig, dass Bund und Kantone eng zusammenarbeiten. Deshalb organisiert die Bundeskanzlei jährlich einen Workshop, in dem sich Bund und Kantone zu krisenrelevanten Themen austauschen. Vor und in einer Krise berät die Bundeskanzlei in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) das federführende Departement. Die Krisenorganisation der Bundesverwaltung umfasst den politisch-strategischen Krisenstab (PSK), den operativen Krisenstab (OPK).

Die Covid-19-Pandemie hat gezeigt, dass ein geregelter Informationsfluss und ein etablierter Austausch über Entwicklungen und Massnahmen zwischen Bund und Kantonen für eine effektive und effiziente Krisenbewältigung notwendig sind. Ein gemeinsames Verständnis für das Krisenmanagement und die Herausforderungen der jeweils anderen Staatsebene müssen deshalb bereits vor einer Krise gefördert werden. Zu diesem Zweck organisiert die Bundeskanzlei in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Justiz und dem Generalsekretariats der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) seit 2021 jährlich einen Workshop mit Vertreterinnen und Vertretern beider Staatsebenen zu krisenrelevanten Themen. Bei der Themenwahl werden aktuelle Entwicklungen und Bedürfnisse berücksichtigt.
Bisher durchgeführte Workshops:
- 19. November 2021: Informations- und Kommunikationskanäle, Konsultationsprozesse und Koordination zwischen Bund und Kantonen in der Bewältigung der Covid-19-Pandemie
- 26. Oktober 2022: Po. 20.4522 Cottier: «Föderalismus im Krisentest. Die Lehren aus der Covid-19-Krise ziehen»
- 8. Juni 2023: Umsetzung der verbesserten Krisenorganisation der Bundesverwaltung
- 1. November 2024: Umsetzung des Prüfauftrages gem. Bericht in Erfüllung des Po. Cottier 20.4522 «Föderalismus im Krisentest. Die Lehren aus der Covid-19-Krise ziehen»
Der Bundesrat hat am 29. März 2023 entschieden, dass die Kantone sowie situativ weitere relevante Akteure im Krisenfall in die Krisenorganisation der Bundesverwaltung einzubeziehen sind. Das federführende Departement ist für den Einbezug im politisch-strategischen und/ oder dem operativen Krisenstab verantwortlich. Die Basisorganisation für Krisenmanagement (BOK) stellt dabei gemäss der Verordnung über die Krisenorganisation der Bundesverwaltung (KOBV) die systematische Prüfung des Einbezugs sicher und steht dem federführenden Departement beratend zur Seite. Somit soll sichergestellt werden, dass die Bedürfnisse und das Vollzugswissen der Kantone, wenn nötig, rechtzeitig ins Krisenmanagement der Bundesverwaltung einfliessen.
Aufgrund der Lehren aus der Covid-19-Pandemie wurden sowohl von Bund als auch den Kantonen Massnahmen zur Verbesserung der föderalen Zusammenarbeit in Krisen eingeleitet. Ausführliche Informationen dazu sind dem Postulatsbericht «Föderalismus im Krisentest: Die Lehren aus der Covid-19-Krise ziehen» vom 15. Dezember 2023 zu entnehmen.
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