Bericht zur Verbesserung der Zusammenarbeit von Bund und Kantonen in einer Krise

Bern, 15.12.2023 - Der Bundesrat hat den Bericht «Föderalismus im Krisentest: Die Lehren aus der Covid-19-Krise ziehen» in Erfüllung des Postulats 20.4522 Cottier an seiner Sitzung vom 15. Dezember 2023 verabschiedet. Der Bericht entstand in Zusammenarbeit mit dem Generalsekretariat der Konferenz der Kantonsregierungen (GS KdK) und weiteren Vertreterinnen und Vertreter der Kantone. Er legt dar, welche Massnahmen von Bund und Kantonen bereits umgesetzt wurden oder derzeit umgesetzt werden, um die föderale Zusammenarbeit in einer Krise zu verbessern. Um das gemeinsame Verständnis des Krisenmanagements zu stärken, lässt der Bundesrat prüfen, ob Aus- und Weiterbildungen im Krisenmanagement von Bund und Kantonen stärker miteinander verknüpft oder für Mitarbeitende der jeweils anderen Staatsebene geöffnet werden könnten.

In der Vergangenheit hat sich gezeigt, wie wichtig die föderale Zusammenarbeit in der Bewältigung von nationalen Krisen ist. Damit Bund und Kantone auf kommende Krisen vorbereitet sind, haben sie deshalb – und mitunter aufgrund der Lehren aus der Covid-19-Pandemie – verschiedene Massnahmen zur Verbesserung ihrer Zusammenarbeit in Krisen eingeleitet. Diese betreffen unter anderem die Krisenorganisation, die Koordination, den Informationsaustausch oder die Konsultation. Schon heute zeigen einige dieser Massnahmen Wirkung in der föderalen Vorbereitung auf und Bewältigung von Krisen.

Im Bereich der Krisenorganisation wurde zum Beispiel eine permanente Kontakt- und Anlaufstelle auf Seiten Bund und Kantone im Sinne eines «Single-Point-of-Contact» definiert. Diese sollen sicherstellen, dass bei einer nächsten Krise die gegenseitigen Ansprechstellen für Fragen und Anliegen zwischen Bund und Kantonen rasch geklärt werden können. Zudem hat der Bundesrat am 29. März 2023 mit Beschluss über die verbesserte Krisenorganisation der Bundesverwaltung als Minimalstandard festgelegt, dass die Art und Weise des Einbezugs der Kantone in die Arbeiten der Krisenstäbe auf politisch-strategischer und operativer Ebene systematisch geprüft werden muss. Wie diese Prüfung und der Einbezug erfolgen sollen, wird eine neue Verordnung zum Krisenmanagement der Bundesverwaltung festlegen, die der Bundesrat voraussichtlich bis Mitte 2024 in Vernehmlassung geben wird.

Mit der derzeit laufenden Revision des Epidemiengesetzes und des Pandemie-Plans wird die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen in organisatorischer, fachlicher und prozessualer Hinsicht überprüft und konkretisiert. Koordinationsprobleme insbesondere bei Änderungen der Lage sollen somit möglichst verhindert werden. Vorgesehen ist auch eine Neuregelung und Konkretisierung der Finanzierungsverantwortlichkeiten, um künftig diesbezügliche Diskussionen während einer Epidemie- bzw. Pandemiebewältigung zu vermeiden.

Um die Konsultation der Kantone durch den Bund zu verbessern, arbeitet der Bund derzeit an einer Lösung für die E-Vernehmlassung. Damit sollte der Konsultations-prozess effizienter gestaltet werden können. In ihrem Schlussbericht zur Zusammenarbeit von Bund und Kantonen in der Covid-19-Epidemie zeigte die KdK Verständnis dafür, dass eine Konsultation der Kantone in ausserordentlichen und dringlichen Lagen ausnahmsweise über die Vorstände der betroffenen Fachdirektorenkonferenzen erfolgen kann. Zudem bestimmte der Bundesrat, dass die Nutzung von Plattformen für den elektronischen Informationsaustausch ein Minimalstandard in der verbesserten Krisenorganisation werden soll. Um den Informationsaustausch zwischen den Verwaltungsebenen zusätzlich zu stärken, werden seit 2021 jährlich stattfindende Workshops zur «Zusammenarbeit Bund – Kantone in einer Krise» mit Vertretenden von Bund und Kantonen, der KdK und der Fachdirektorenkonferenzen durchgeführt.

Der Bericht hält fest, dass das gemeinsame Verständnis des Krisenmanagements von Angestellten der Bundesverwaltung und der kantonalen Verwaltungen gefördert werden könnte. Der Bundesrat hat deswegen die Bundeskanzlei damit beauftragt, eine Öffnung oder Verknüpfung der Aus- und Weiterbildungen im Krisenmanagement von Bund und Kantonen zu prüfen. Ob weitere Verbesserungen nötig sind, wird voraussichtlich die «Integrierte Übung 2025» zeigen, in welcher unter anderem die föderale Zusammenarbeit überprüft werden soll.


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