Beratung, Aus- und Weiterbildung

Die Bundeskanzlei fördert das interne Verständnis des Bundespersonals für das Krisenmanagement der Bundesverwaltung und berät Departemente und Ämter beim Aufbau von Krisenorganisationen.

Gemäss Art. 32 lit. g RVOG berät und unterstützt der Bundeskanzler den Bundesrat bei der rechtzeitigen Erkennung und bei der Bewältigung von Krisen. Dazu gehört die Ausbildung der Departemente und Ämter in den Grundlagen des Krisenmanagements der Bundesverwaltung.

Die Bundeskanzlei bietet in Zusammenarbeit mit dem VBS für das Bundespersonal einen Grundkurs zum Thema Krisenmanagement in der Bundesverwaltung an. Der Kurs hat zum Ziel, die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen des Krisenmanagements der Bundesverwaltung zu vermitteln. Er schafft ein gemeinsames Verständnis der Begrifflichkeiten im Krisenmanagement, vermittelt die Grundlagen des Krisenmanagements der Bundesverwaltung und bietet einen Überblick über die Bedeutung von Risikomanagement, Business Continuity Management sowie Notfall- und Krisenmanagement. Zudem bietet er den Teilnehmenden erste Eindrücke in die Arbeitsmethoden des Krisenmanagements wie die Stabsarbeit und informiert über weiterführende Ausbildungsangebote in diesen Bereichen.

https://www.bk.admin.ch/content/bk/de/home/regierungsunterstuetzung/Krisenmanagement/ziele-des-bundesrates.html