Die Bundeskanzlei kann das Krisenmanagement der Bundesverwaltung von komplexen interdepartementalen Krisen auswerten. Während der Covid-19-Pandemie hat die Bundeskanzlei in zwei Auswertungen das Krisenmanagement der Bundesverwaltung analysiert und Empfehlungen zur Verbesserung formuliert.
Gemäss Art. 32 lit. g RVOG berät und unterstützt die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler den Bundesrat bei der rechtzeitigen Erkennung und bei der Bewältigung von Krisen. Ein wichtiger Bestandteil davon ist die detaillierte Analyse der Krisenbewältigung. Ziel der Auswertungen ist es, Lehren für den weiteren Verlauf der Krise und auch für künftige Krisen zu ziehen.
Im Rahmen der Covid-19-Pandemie hat die BK zwei grosse Auswertungen zum Krisenmanagement der Bundesverwaltung durchgeführt.
Beide Berichte hatten zum Ziel, Lehren aus der Krisenbewältigung der Covid-19-Pandemie zu ziehen. Sie analysierten die Effektivität und die Effizienz des Krisenmanagements der Bundesverwaltung. Die Wirkungen der gesundheitspolitischen und wirtschaftspolitischen Massnahmen wurden dabei bewusst nicht untersucht. Die Berichte basieren auf schriftlichen Befragungen von Mitarbeitenden von Bund, Kantonen und weiteren Akteuren, auf Interviews mit Schlüsselpersonen des Krisenmanagements und auf der Analyse von Dokumenten.
Der Bundesrat hat alle Empfehlungen der Auswertungen zur Kenntnis genommen und die Departemente mit der Umsetzung der Empfehlungen beauftragt.
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