Diese Weisungen regeln die organisatorischen, personellen und technischen Vorkehrungen für die Steuerung und Führung von Projekten und Anwendungen der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) in der Bundesverwaltung. Sie regeln ausserdem den Inhalt und die Führung des IKT-Portfolios des Bundes sowie die Priorisierung von Projekten gestützt auf das IKT-Portfolio.