Die Bundeskanzlei führt eine Liste der Staatenbezeichnungen, die in amtlichen Publikationen und den weiteren für die Öffentlichkeit bestimmten Texten des Bundes zu verwenden sind.
Für amtliche Veröffentlichungen und die weiteren für die Öffentlichkeit bestimmten Texte des Bundes gelten die Vorgaben der Sprachengesetzgebung. Diese schreibt die Verwendung der schweizerischen Amtssprachen vor. Die Bundeskanzlei führt entsprechend gestützt auf Artikel 2 Absatz 2 der Sprachenverordnung eineListe der Staatenbezeichnungen, die in solchen Dokumenten zu verwenden sind.
Für weitere Details und länderspezifische Angaben siehe www.termdat.ch.
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