Stellungnahme der Bundeskanzlei zum Artikel «Wie wegen einer Wolke alle in die Luft gehen» der «Republik» vom 14.1.2022

Am 14. Januar 2022 publizierte das Magazin «Republik» einen Artikel mit dem Titel «Wie wegen einer Wolke alle in die Luft gehen». Darin behauptet das Magazin mit Verweis auf einen Zwischenentscheid des Bundesverwaltungsgerichts, der Bund hätte im Zusammenhang mit der Ausschreibung «Public Clouds Bund» rechtswidrig gehandelt (Zitat aus dem Artikel: «Das ist ein klar rechtswidriges Vorgehen, wie das Bundesverwaltungsgericht feststellt.»)

Die Aussage der «Republik» ist falsch. Das Bundesverwaltungsgericht hat kein rechtswidriges Vorgehen festgestellt. Das Gericht hat in einem Entscheid zugunsten der Bundesverwaltung vielmehr festgehalten, dass es bis Ende Dezember 2020 keine Rechtsgrundlage für ein Wegbedingen des Rechtsschutzes gegeben habe.

Ob der Rechtschutz für den Abruf aus den Rahmenverträgen wegbedungen werden kann, war bis Ende 2020 umstritten. Seit Anfang 2021 ist dies geklärt. Die Vergabestelle orientierte sich an der Lösung, die per Januar 2021 in Kraft trat. Dies wurde vom Gericht nicht als rechtswidrig beurteilt, wie die «Republik» fälschlicherweise behauptet.

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