Stellungnahme der Bundeskanzlei vom 4. Aug. 2017 zum Artikel im «Tages-Anzeiger» / «Bund» zu den Erläuterungen des Bundesrates über die Reform der Altersvorsorge, über die am 24. Sept. 2017 abgestimmt wird

Für die Produktion der Erläuterungen gibt es eine ständige Praxis und klare gesetzliche Kriterien. Alle Urheberkomitees von Initiativen und Referenden haben die gleichen Rechte. Für die Darlegung der Parlamentsdebatte gibt es ebenfalls gesetzliche Vorgaben:

  • Laut dem Bundesgesetz über die politischen Rechte (BPR) teilen die Urheberkomitees von Volksinitiativen und Referenden ihre Argumente dem Bundesrat mit und dieser berücksichtigt sie in seinen Abstimmungserläuterungen (siehe Art. 11: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19760323/index.html#a11).
  • Gemäss ständiger Praxis gibt es für die Argumente vom Referendumskomitee 1 Seite.
  • Das linke Komitee, das erfolgreich das Referendum gegen das Bundesgesetz über die Reform der Altersvorsorge 2020 ergriffen hatte, erhielt deshalb 1 Seite.
  • Wenn es kein Initiativ- oder Referendumskomitee gibt, dann gibt es auch keine entsprechende Seite.
  • Ebenfalls laut BPR ist der Bundesrat dazu verpflichtet, die wichtigsten im parlamentarischen Entscheidungsprozess vertretenen Positionen darzulegen (siehe Art. 10a: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19760323/index.html#a10a).
  • Diese Positionen werden auf der Seite «Die Beratungen im Parlament» aufgenommen.
  • So wurde es auch in den Erläuterungen über die Reform der Altersvorsorge gemacht.

In den Abstimmungserläuterungen wird auf alle wichtigen Argumente und unterschiedliche Gegner der Reform hingewiesen:

  • Im Eingangskapitel der Erläuterungen über die Reform der Altersvorsorge («Das Wichtigste in Kürze») wird auf die Motive für die Ergreifung des Referendums durch das Komitee hingewiesen. Aus dem entsprechenden Abschnitt geht ebenfalls hervor, dass die Reform auch von anderer Seite bekämpft wird.
  • Dort werden die wichtigsten Argumente aller Gegner der Reform genannt.

Der Inhalt der Erläuterungen des Bundesrates ist korrekt:

  • Im Zeitungsartikel gibt es eine Aussage, wonach die Ausführungen des Bundesrats fehlerhaft und unvollständig seien – so fehle etwa der Hinweis, dass auch mit der Rentenreform das Betriebsergebnis der AHV ab 2029 negativ ausfallen werde und weitere Reformen deshalb unumgänglich seien. In den Erläuterungen über die Reform der Altersvorsorge steht jedoch an mehreren Stellen, dass mit den vorgeschlagenen Einsparungen und zusätzlichen Einnahmen die AHV nur bis Ende des nächsten Jahrzehnts im Gleichgewicht gehalten werde – so auf S. 13 und S. 19.
https://www.bk.admin.ch/content/bk/de/home/dokumentation/stellungnahmen-der-bundeskanzlei/Stellungnahme_BK_24092017.html